Die dringliche Motion CVP-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion vom 30. November 2020 im Wortlaut:
«Keine strategischen Standortentscheide für Berufsfachschulen ohne die notwendigen Grundlagen»
«Im Jahr 2019 wurde das Postulat 43.19.03 ‹Strategische Investitionsplanung für Sekundarstufe ll› eingereicht und mit 97:3 Stimmen überdeutlich gutgeheissen. Der Postulatsbericht muss spätestens innert drei Jahren, also im Jahr 2022, vorliegen.
In der schweizerischen Berufsbildungslandschaft werden die verschiedenen Kompetenzen zunehmend gebündelt, der Trend geht in Richtung Kompetenzzentren in den einzelnen Schulen. Am 21. Oktober 2020 wurde völlig überraschend bekannt gegeben, dass das Berufs- und Weiter-bildungszentrum Rorschach-Rheintal (BZR) und das Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal (WZR) in der bisherigen Form aufgehoben werden. Gleichzeitig wurde darüber informiert, dass in die bestehenden Räume in Rorschach die Gesundheitsberufe des Berufs- und Weiterbildungszentrums für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen (BZGS) einziehen werden.
Die Absicht, die Berufsbildung neu auszurichten und die Schaffung von Kompetenzzentren zu prüfen, ist nachvollziehbar. Die Entscheidung, das BZR Rorschach und das WZR Rorschach-Rheintal in der bisherigen Form aufzulösen, wurde aber ohne Einbezug der relevanten Bildungspartner (betroffene Schulen, Verbände, überbetriebliche Kurse) gefällt.
Folglich waren grundlegende Informationen, die dieser Entscheidung zugrunde liegen müssten, gar nicht vorhanden. Ebenso fehlt eine Projektorganisation, die Mengengerüste sind nur rudimentär erfasst, die nachgelagerten Projektschritte nicht erarbeitet.
Aufgrund der unklaren Grundlagen hat die Entscheidung bei den Schulen und in der Wirtschaft (betroffene Branchen) zu Unverständnis und grosser Verunsicherung geführt. Dabei gibt es keine Abhängigkeiten oder Entwicklungen, die bei dieser Entscheidung eine besondere Dringlichkeit erforderlich machen. Die politische Diskussion über die neue Gesamtausrichtung der Schulen und Standorte kann sinnvollerweise erst nach der Auslegeordnung im pendenten Postulatsbericht erfolgen.
Um eine vertiefte und abgestützte Meinungsbildung zu diesem wichtigen Zukunftsthema in der Berufsbildung zu ermöglichen, sollen weitere Entscheidungen erst im Rahmen der oder im Anschluss an die Behandlung des Postulatsberichts im Kantonsrat gefällt werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die politischen Gremien (Kantonsrat und Regierung) die notwendigen Entscheidungen auf der Grundlage einer sauberen Auslegeordnung fällen.
Erst dann können die zu verändernden Themen in einem professionellen Rahmen und im Wissen um politische Rückendeckung rasch und zielgerichtet vorangetrieben werden. Dies unter Einbezug aller wichtigen An-spruchsgruppen (Rektorate, Berufsfachschulkommissionen und Wirtschaft/Verbände). Die Erarbeitung des Postulatsberichts ist deshalb so zu beschleunigen, dass er dem Kantonsrat bereits im Sommer 2021 vorliegt.
Die Regierung wird eingeladen, umgehend die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit massgebliche Standortentscheide im Bereich der Berufsbildung erst gefällt werden, nachdem im Rahmen des Berichts zur Erfüllung des Postulats 43.19.03 ein entsprechendes Gesamtkonzept vorgelegt und im Kantonsrat diskutiert worden ist. Auf den bereits gefällten Entscheid ist dabei nötigenfalls zurückzukommen.»
30. November 2020 CVP-EVP-Fraktion
SP-Fraktion
GRÜNE-Fraktion