Rheintal24 hat ausführlich über die polizeiliche Schliessung des «Rössli» in St.Margrethen berichtet. Dank eines Leserreporters kommen nun neue Details ans Licht. Über die verordneten Corona-Massnahmen kann man durchaus geteilter Meinung sein. Auch ist ein gewisses Verständnis für eine Wirtin angebracht, die ein Lokal in diesen schwierigen Zeiten übernimmt und aufgrund der Restriktionen nicht öffnen darf. Allerdings wirkt die gewählte Symbolik mit den zwei Gräbern, die den Tod der Wirtschaft und Gastronomie darstellen sollen, in den aktuellen Zeiten doch eher fragwürdig.
«Rössli»-Schliessung: Aprilscherz mit fragwürdiger Symbolik?
Rheintal24 hat die Verantwortlichen der Genossenschaft «Rössli» konfrontiert. Die Reaktion darauf fiel kurz angebunden aus: «Es hat sich um einen schlechten 1.-April-Scherz gehandelt, wie unschwer auf den Kreuzen zu erkennen ist. Das Bild ist schon lange nicht mehr aktuell, die ganze Sache ist für den Vorstand abgeschlossen und die Sachen sind abgeräumt. Wir möchten dazu keinen Kommentar mehr geben» so Rolf Hanselmann, Kommunikationsverantwortlicher der Genossenschaft.
So kann man es natürlich auch sehen. Tatsache ist, dass die Gräber mittlerweile einem Blumenbeet gewichen sind. Die Aktualität des Bildes erachten wir allerdings nach wie vor als gegeben, so steht diese auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schliessung des «Rössli» anfangs April. Rheintal24 hat die Genossenschaft zusammen mit der Wirtin zu einem Interview eingeladen und angeboten, ihre Standpunkte mit Fokus auf den ganzen Fall darzulegen. Dieses Angebot wurde mehrmals abgelehnt. Rheintal24 wurde gar gebeten, nicht weiter über diesen Fall zu berichten.
Brisant in der Causa «Rössli» ist auch ein Fall, der sich vor rund einem Jahr in der Gastroszene St.Margrethen zugetragen hat: Gemäss «Blick» wurden dem Restaurant «Rheinblick» und seinem Wirt Florian Dullnig nach einem Strafbefehl das Patent entzogen. Dullnig soll im Take-Away-Umfeld Gäste bewirtet und dabei den Verzehr von Essen und Getränke auf seinem Areal geduldet haben. Vorkommnisse, die mit dem «Rössli»-Fall vergleichbar sind.
Wir haben bei Felix Tobler, Gemeindeschreiber und Sekretär der Genossenschaft, nachgefragt: «Das Nichteinhalten der BAG-Vorschriften war nicht der Grund, sondern nur der Auslöser des Verfahrens, ob die Voraussetzungen für ein Patent noch erfüllt sind.» Weiter liess Tobler mitteilen, dass über das Verfahren und insbesondere dessen Ausgang nur der «Rheinblick»-Wirt selber Auskunft geben könne.
Der Patententzug erfolgte mittels einer superprovisorischen Verfügung. Die Rechtskraft des Entscheides wurde nicht abgewartet.
Die «Rössli»-Wirtin wurde von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft verzeigt. Rheintal24 hat sich bei der Staatsanwaltschaft bezüglich aktuellem Stand in diesem Fall erkundigt: «Bis jetzt ist kein Rapport bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Allenfalls ist die Rapportierung noch im Gange oder der Rapport wurde uns noch nicht zugestellt. Nach Erhalt des Rapports entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie das Verfahren erledigt wird, zum Beispiel in Form eines Strafbefehls oder einer Nichtanhandnahmeverfügung», so Beatrice Giger, Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft St.Gallen.
Sollte die Rössli-Wirtin tatsächlich ein Strafbefehl erhalten und Inhalt und Strafmass vergleichbar mit dem Fall des «Rheinblick» sein, käme die Gemeinde mit ihrer Genossenschaft im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips wohl ziemlich unter Druck.
Artikel vom 9. April 2021
Die Eröffnung eines Restaurants stellt man sich anders vor: Nachdem die neue «Rössli»-Wirtin Katharina Lippuner das Lokal vor rund zehn Tagen mit Take-Away-Angeboten geöffnet hatte, wurde es drei Tage später von der Polizei wegen Nicht-Einhaltung von BAG-Richtlinien wieder dicht gemacht. Rheintal24 hat ausführlich darüber berichtet.
Die Genossenschaft «Rössli» um Präsidentin Jacqueline Stäbler erfuhr erst durch unsere Meldung, dass ihr Lokal geschlossen wurde. Gemäss Medienmitteilung hat der Vorstand der Genossenschaft gestern an seiner Sitzung den Vorfall nun behandelt. Er bedauert, dass die Wirtin Corona-Bestimmungen missachtet hat und es deshalb zur polizeilichen Schliessung des Restaurants gekommen ist.
Der Vorstand betont, dass für den ordnungsgemässen Betrieb ausschliesslich die Pächterin verantwortlich sei. Die Wirtin habe den Fehler eingesehen und werde die Konsequenzen tragen. Bis die Restaurants wieder öffnen dürfen, werde der Take-Away-Service eingestellt. Der Vorstand hat Katharina Lippuner aber sein Vertrauen ausgesprochen, da sie eine ausgewiesene Wirtin und für das Rössli die richtige Wahl sei.
Grundsätzliche Kritik in diesem Fall kommt von der örtlichen SVP: «Wir haben die letzte Pächterin insofern unterstützt, indem zahlreiche Hauptversammlungen und Parteileitungssitzungen dort abgehalten wurden. Um die einheimische Küche und Beizenkultur im Dorfkern der Gemeinde mit dem höchsten Ausländeranteil – 50.1 Prozent – im Kanton zu erhalten, wünscht die Ortspartei den neuen Pächtern ein besseres Gelingen als der Vorgängerin. Es liegt aber auch an den Genossenschaftern selber, ihr Projekt mit regelmässigen Restaurantbesuchen zum Fliegen zu bringen», so Fabian Härter, Mitglied der Parteileitung der SVP Ortspartei St.Margrethen.
Herter führt weiter aus, dass die SVP St.Margrethen der Genossenschaftsgründung von Anfang an sehr kritisch gegenübergestanden habe. Diese sei zu sehr FDP/SP geprägt und es gelte hier der Grundsatz, dass ein gastronomisches Projekt der Privatwirtschaft zu überlassen sei. Das Zusammenspiel zwischen den Behörden und dem «Rössli»-Projekt in den letzten fünf Jahren müsse als gescheitert betrachtet werden. Das zeige auch die aktuelle Haltung diverser Genossenschafter, die ihr einbezahltes Kapital lieber heute als morgen zurückhaben möchten.
Gerne hätten wir auch über das Befinden der Wirtin Katharina Lippuner berichtet. Wir haben bei ihr nachgefragt, mit was für einer Strafe sie rechnet und wie sie ihren Fall im Rückblick betrachtet und einschätzt. Leider blieb die Anfrage von Rheintal24 unbeantwortet.
Auch die Genossenschaft «Rössli» will sich nicht weiter zu Details rund um diesen Fall äussern. Dazu Vorstandsmitglied Rolf Hanselmann: «Im Bezug auf den Vorfall Rössli und dessen Konsequenzen können wir Ihnen keine Auskunft geben. Der Fall liegt bei der Polizei und bei Käthy Lippuner. Dazu wird sich der Vorstand nicht äussern.»