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Vorsicht vor Hirsch und Wildsau - Gefahr droht

Ein mächtiger Rothirsch und ein Auto - das geht für beide nicht gut aus
Ein mächtiger Rothirsch und ein Auto - das geht für beide nicht gut aus Bild: tierpark.ch
In der Dämmerung sind sie wieder unterwegs, die Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere. Jährlich werden schweizweit rund 20'000 Wildunfälle gemeldet. Ein bedeutender Teil davon liesse sich vermeiden.

Jäger werden zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Wildunfällen aufgeboten, nicht nur um Formalitäten zu erledigen, sondern auch um verletzte Tiere vor Ort zu erlösen oder mit speziell ausgebildeten Hunden (Schweisshunde) nachzusuchen. Dabei hören sie von den Unfallverursachern immer wieder, dass ein Tier die Strasse unfallfrei überquert hat und dann unverhofft ein zweites vor das Auto gesprungen sei. Auf die Frage, weshalb sie denn beim ersten Tier nicht stark abgebremst oder gar angehalten hätten, lautet die Antwort in der Regel, dass das erste Tier die Strasse ja bereits überquert hatte.

Bei Tempo 60 km/h weist ein Rothirsch ein Aufprallgewicht von 5 Tonnen (!) auf Bild: zVg

Bei Sichtkontakt mit einem Wildtier – Vorsicht

«Uff, Glück gehabt» haben sich schon viele Autofahrer gesagt, wenn knapp vor ihnen ein Wildtier die Strasse überquert hat. Und dann knallt es trotzdem und ein Tier liegt schwer verletzt oder tot auf der Strasse. Der Blick war noch beim ersten Tier, der Fuss immer noch auf dem Gas...

Wenn ein Wildschwein die Strasse quert, sind die übrigen Tiere der Rotte nicht weit Bild: de.euronews.com

Dies muss nicht sein, wenn man sich bewusst ist, dass Wildtiere in der Regel nicht allein unterwegs sind. Hat man Glück und ist knapp von einem Wildunfall verschont geblieben, so muss man trotzdem abbremsen, je nach Situation (bei Wildschweinen immer) gar anhalten. Denn das Risiko, dass weitere Tiere dem Ersten folgen, ist sehr gross. Das haben auch Erhebungen in der Region St.Gallen gezeigt, wo in mehr als der Hälfte der erfassten Unfälle das zweite oder dritte Tier vom Auto erfasst wurde.

Auch Damhirsche sind in der Dämmerung in Rudeln unterwegs Bild: wilderheinrich.de

Richtiges Verhalten wenn’s trotzdem knallt

Wenn es zu einem Wildunfall kommt, sind folgende Schritte zu  unternehmen: - Anhalten und Warnblinker einschalten; - Unfallstelle mit Pannendreieck sichern; - den Unfall der Polizei melden (Telefonnummer 117); - warten bis der Wildhüter oder die Polizei vor Ort ist; - sich dem Tier nicht nähern, dies stresst es zusätzlich; - Versicherung informieren.

Bei einem Aufprall mit Tempo 60 km/h wirken grosse Massekräfte auf das Auto ein Bild: zVg

Die Polizei bietet den Wildhüter oder Jäger auf, um dem Tier so rasch wie möglich zu helfen. Deshalb ist es wichtig, den Unfall sofort zu melden, gerade mit Blick auf den Tierschutz. Wer nicht anruft, dem droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Dies gilt auch, wenn Wildunfälle wohl gemeldet werden, aber beim Eintreffen der Wildhut von den Fehlbaren ausser dem verletzten oder toten Tier und Autoteilen auf der Strasse nichts mehr zu sehen ist.

Sogar ein Rehbock kann bei einem Zusammenprall fatale Schäden herbeiführen Bild: wildlifepic.com

Allein auf der Strecke Gams - Wildhaus mussten in den letzten zwei Monaten drei solcher Vorfälle registriert werden und das ist wohl nur die Spitze des Eisbergs. Wenn die Kollision trotz korrekten Fahrens nicht zu vermeiden war und die Meldung rechtzeitig gemacht wurde, riskiert man bei einem Wildunfall auch keine Busse.

Bei einem Aufprall mit Tempo 60 km/h auf einen kleinen Rehbock wirken 0.8 Tonnen auf Auto und Fahrer Bild: zVg

Wie sind Wildunfälle versichert?

Sachschäden am Fahrzeug bei Kollisionen mit Tieren ‒ ob Haus- oder Wildtiere ‒ sind bei einer Kaskoversicherung versichert. Teilkaskoversicherungen kommen nur für Schäden auf, wenn tatsächlich ein Zusammenstoss mit einem Tier stattgefunden hat. Schäden am Fahrzeug, die durch blosse Ausweichmanöver entstehen, sind nur bei einer Vollkaskoversicherung gedeckt. Bei einer Kollision mit einem Wildtier muss der Lenker dafür sorgen, dass die Polizei oder der Jäger vor Ort ein Protokoll aufnimmt, da ohne dieses Protokoll keine Versicherungsleistungen erfolgen.

 

 

 

Auskunft:

Peter Weigelt

Präsident RevierJagd St.Gallen

peter@weigelt.ch

071 866 23 74

 

pd/gmh/uh
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