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Bello muss an die Leine

Bild: homburg1.de
Im Naturschutzgebiet Altenrhein und Buechsee/Studenbüchel auf dem Gebiet der Gemeinde Thal musste ein Leinenzwang für Hunde erlassen werden.

In den letzten Tagen häuften sich die Reklamationen bei der Gemeinde Thal betreffend frei herumlaufenden und nicht angeleinten Hunden in den Naturschutzgebieten Altenrhein und Buechsee/Studenbüchel. Unter anderem hat es aktuell im Schilfgebiet viele Rehe, die durch die freilaufenden und freiheitsliebenden Kläffer gestört werden.

Auf den verfügten Leinenzwang hingewiesen

An allen offiziellen und zulässigen Zugängen zu den Naturschutzgebieten befinden sich Informations- und Verbotstafeln, insbesondere dürfen Hunde nicht frei laufengelassen und Wege nicht verlassen werden - Leinenzwang für Hunde gestützt auf die kommunale Schutzverordnung und die WZVV (Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von in-ternationaler und nationaler Bedeutung).

Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Zuwiderhandlungen gegen die Schutzbestimmungen gebüsst werden. Aber nicht bei Bello, Rambo, Oskar und wie die bellenden Lieblinge alle heissen, sondern beim Hundehalter, dem empfindlich in das Portemonnaie gebissen wird.

gk
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