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St. Margrethen
04.03.2021
07.03.2021 10:13 Uhr

Pleite-Zahnarzt: Situation wird immer verworrener

In dieser Liegenschaft in St.Margrethen betrieben L. und M. die Praxis.
In dieser Liegenschaft in St.Margrethen betrieben L. und M. die Praxis. Bild: rheintal24
Ein weiteres Opfer der Betreibungswelle der konkursiten Zahnheilkunde Zentrum Rheintal AG hat sich bei rheintal24 gemeldet – und der Treuhänder beantwortet keine Rückfragen mehr.

rheintal24 hat über die Betreibungswelle und über die Reaktionen von Betroffenen bereits ausführlich berichtet und dabei empfohlen, den Rechtsweg zu beschreiten. In diesem Zusammenhang hat sich Patientin V. aus Widnau (Name der Redaktion bekannt) bei uns gemeldet: «Ich bin erschrocken, als ich die Betreibung in der Hand hielt. Solche Dinge sind mir äusserst unangenehm und ich dachte mir, dass ich diese Rechnung vielleicht irgendwie vergessen hätte. Den offenen Betrag habe ich umgehend an das Betreibungsamt bezahlt. Kurze Zeit später hat mir mein Lebenspartner die Berichte von rheintal24 zukommen lassen. Ich bin der Sache dann nachgegangen und habe festgestellt, dass ich sämtliche Rechnungen der Zahnheilkunde Zentrum Rheintal AG vor Jahren schon bezahlt hatte. Für den Betrag, auf den ich betrieben werde, habe ich weder eine Behandlung noch eine Rechnung erhalten. Die Überweisung habe ich umgehend vom Betreibungsamt zurückverlangt und Rechtsvorschlag erhoben.»

Soweit zu einem weiteren Patientenfall, der deutlich die Strategie von L. und M. aufzeigt: Angst schüren und hoffen, dass ehemalige Patienten aus Scham die Beiträge einfach überweisen.

 

  • Die Rechnung für die Behandlungen von Patientin V. Bild: zVg
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  • Der Zahlungsbeleg von Patientin V. Bild: zVg
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  • Patientin V.: "Für diesen Betrag habe ich weder eine Behandlung noch eine Rechnung erhalten". Bild: zVg
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Wie in den beiden früheren Artikeln erwähnt, tritt Ehefrau M. mit ihrer EST Executive Search & Trade GmbH als Gläubigervertreterin der konkursiten Zahnheilkunde Zentrum Rheintal AG ihres Ehemannes L. auf. Nach wie vor stellt sich die Frage, von wem M. die vermeintlichen Forderungen gekauft hat. Treuhänder K., der mit seinem Unternehmen an der gleichen Adresse wie die EST Executive Search & Trade GmbH von M. domiziliert ist, liess die diesbezüglichen Anfragen von rheintal24 unbeantwortet. Ist M. überhaupt rechtlich berechtigt, Forderungen im Namen der konkursiten Gesellschaft von L. zu stellen?

 

Sind die Betreibungen von M. rechtlich überhaupt statthaft? Bild: xing.com

Wir haben bei Olaf Pichler, Leiter des Betreibungsamtes Widnau, nachgefragt: «Grundsätzlich muss ein Betreibungsbegehren ausgefüllt und beim zuständigen Betreibungsamt eingereicht werden. Der Gläubiger hat im Betreibungsbegehren die Forderungsurkunde samt Datum (Kaufvertrag, Schuldschein) zu bezeichnen. Fehlt ein solcher Titel, braucht er lediglich den Grund der Forderung zu nennen. Ein Vollstreckungstitel ist für die Anhebung der Betreibung nicht erforderlich, ebenso wenig hat der Gläubiger für die Einleitung der Betreibung den Bestand der in Betreibung gesetzten Forderung nachzuweisen.» Das heisst im Klartext, dass M. beim Auslösen der Betreibungen nicht belegen musste, dass sie auch wirklich im Besitz dieser Forderungen ist.

Spätestens bei den Vermittlerterminen müssen «Bonny and Clyde» der Rheintaler Zahnmedizin dann Farbe bekennen. Dass die beiden persönlich die Termine wahrnehmen werden, dürfte aber kaum der Fall sein. Sie hofften wohl, mit ihrem Erstschlag an Betreibungen noch etwas Geld einnehmen zu können. Diese Strategie dürfte nach unserer medialen Begleitung wohl dahin sein.

rheintal24
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