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St. Margrethen
25.02.2021
25.02.2021 16:42 Uhr

Keine Bürgerversammlung in St.Margrethen

Bild: Georg Vogelsanger
Der Gemeinderat St. Margrethen hat entschieden, von der Durchführung der ordentlichen Bürgerversammlung Ende März abzusehen – wie leider bereits im Vorjahr. Über die Rechnungs- und Budgetgeschäfte sowie die schulergänzende Betreuung entscheiden die Stimmberechtigten am 11. April 2021 in einer Urnenabstimmung.

Der Gemeinderat hat gestützt auf eine dringliche kantonale Verordnung beschlossen, die Abnahme der Jahresrechnungen 2020 sowie die Genehmigung des Budgets und des Steuerfusses für das Rechnungsjahr 2021 wiederum an die Urne zu verweisen. Der Gemeinderat will die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keinem gesundheitlichen Risiko aussetzen.

Die Abstimmungsunterlagen mit dem Stimmausweis und den wichtigsten Informationen in Kurzform treffen ab 19. März 2021 in den Haushalten der St.Margrether Stimmbürger ein. Den Stimmberechtigten der Gemeinde St. Margrethen wird beantragt, die Jahresrechnungen 2020 der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde, das Budget mit Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2021 der Einheitsgemeinde sowie die Vorlage zur schulergänzenden Betreuung zu genehmigen.

Der Geschäftsbericht 2020 enthält detaillierte Angaben zu den beiden Jahresrechnungen 2020 sowie zum Budget 2021 und wird ab Mitte März 2021 an alle Haushaltungen verteilt. Er wird zu gegebener Zeit auch auf dieser Homepage aufgeschaltet. Zusätzliche Exemplare können bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden:

gemeinde@stmargrethen.ch oder 071 747 56 72.

PD
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