Ab heute gilt die nochmals verschärfte österreichische Einreiseverordnung. Ab heute müssen alle, die über den Rhein ins suubere Ländle Vorarlberg wollen, zusätzlich zur bisher bestehenden Registrier- und Quarantänepflicht nun auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dies bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich - spätestens aber innerhalb von 24 Stunden - ein Test nachzuholen.
Wöchentlich neuer Covid-19-Test ist notwendig
Die von Österreich kommenden und in der Schweiz arbeitenden Pendler haben nach dem neuen verschärften Grenzregime der Wiener Regierung neben der elektronischen Vorabregistrierung einmal in der Woche einen aktuellen negativen Covid-19-Test mitzuführen oder vorzulegen.
Was unter dem Begriff «Pendler» zu verstehen ist: die sich wiederholende Einreise zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul-und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners. Alle anderen Reisenden müssen sich wie bereits bisher vor der Einreise online registrieren und nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten, von der sie sich frühestens nach fünf Tagen «freitesten» können.