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Region Rheintal
08.02.2021
08.02.2021 12:43 Uhr

Kaum zu glauben, aber wahr

Das Testzeugnis eines Schweizer Labors reicht für die Einreise nach Österreich nicht aus (Bild: brigitte.de)
Das Testzeugnis eines Schweizer Labors reicht für die Einreise nach Österreich nicht aus (Bild: brigitte.de) Bild: brigitte.de
Wie bereits informiert, ist bei der Einreise in das Land ennet des Rheins eine elektronische Vorabregistrierung vorzunehmen und ein aktueller negativer Coronatest vorzulegen. Wobei es eine österreichische Bestätigung sein muss!

Wie der AGV Rheintal seine Mitglieder heute informiert hat, haben die Behörden jenseits des Rheins die für einen Grenzübertritt geltenden Test- und Registrierungspflichten verschärft.

Aufgrund einer präzisierenden Auskunft des Amtes der Vorarlberger Landesregierung wurde mitgeteilt, dass ein in der Schweiz durchgeführter SARS-CoV-2-Test (PCR- oder Antigen-Test) allein nicht ausreichend für einen Grenzübertritt ist. Ein in der Schweiz durchgeführter Test kann zwar als Grundlage für ein ärztliches Zeugnis, auch eines Schweizer Arztes, das zur Einreise berechtigt, bilden.

Schweizerisches Laborzeugnis genügt nicht!

Für sich allein genügt jedoch ein in der Schweiz ausgestelltes Testergebnis eines Labors (ohne Arztzeugnis) nicht, da reine Testergebnisse im Sinne von § 2 Abs. 2 der österreichischen COVID-19-Einreiseverordnung nur anerkannt werden, wenn es sich um eine in Österreich ausgestellte Bestätigung handelt – Kaum zu glauben, aber wahr!

Der Kommentar zur Zeit:

Wie hätte der bekannte Hinkelsteinproduzent Obelix gesagt, wenn er sich die neuesten Corona-Einreisebeschränkungen, die die österreichische Regierung im fernen Wien ersonnen hat, angeschaut hätte: «Die spinnen, die Österreicher!»

Elektronische Registrierungspflicht, im Vorhinein Bekanntgabe von Aufenthaltsdauer, Reisezweck und Reiseziel? Massnahmen eines Polizei- und Überwachungsstaates, die bei ähnlichen Inzidenzwerten des Ausreise- und des Einreisestaates nur den neugierigen Datensammlern der Sicherheitsbehörden etwas bringen. Aber die Freiheit und Persönlichkeitsrechte des Bürgers im zu Recht schrankenlos geplanten Schengenraum massiv beschneiden.

Sind wir nur froh, dass der österreichischen Geheimdienst=Verfassungsschutz nach aktuellen Medienberichten ein veritabler Sauhaufen ist, der sich wohl kaum in der Lage sieht, diese Datenflut auch auszuwerten.

Allenfalls als sinnhaft könnte man die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests beim Grenzübertritt bezeichnen. Aber da schiessen unsere Nachbarn jetzt den Vogel ab: das Testzeugnis eines Schweizer Labors genügt nicht!? Entweder muss ein ärztliches Zeugnis her oder ein Test eines österreichischen Labors.

Ich verstehe ja, dass sich die Austrianer mit ihren restriktiven Massnahmen vor der Covid-Gefahr in ihren teils stark verseuchten Nachbarländern abschotten wollen. Ich verstehe aber nicht, dass alle diese Nachbarländer über einen Kamm geschoren werden. Denn die Gefahr, negative Blanko-Testbestätigungen von Pseudolaboren im Schwarzhandel bekommen zu können, ist, man möge mir die Voreingenommenheit verzeihen, nun mal in den ehemaligen Staaten des Ostblocks unvergleichlich viel höher als in der Schweiz.

Dr. Gerhard Huber, Chefredaktor rheintal24.ch

gmh/uh
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