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Region Rheintal
03.02.2021
03.02.2021 16:08 Uhr

Grenzgänger brauchen jede Woche neuen Test

Ohne Test kein Grenzübertritt nach Österreich - auch nicht für Grenzgänger (Symbolbild: Shutterstock)
Ohne Test kein Grenzübertritt nach Österreich - auch nicht für Grenzgänger (Symbolbild: Shutterstock) Bild: Shutterstock
Österreich schottet sich ab. Während die Lockdown-Regeln für die Bewohner gelockert werden, werden die Bedingungen für den Grenzübertritt nochmals verschärft.

Noch vor relativ kurzer Zeit pilgerte Österreichs Regierungschef Kurz nach Bern, um sich in einem Gespräch mit der damals noch amtierenden Schweizer Präsidentin Simonetta Sommaruga gegenseitig zu versichern, dass auch bei neuerlichen Lockdowns die Grenze zwischen den beiden Alpenländern offenbleiben würde. Jetzt schaut alles ganz anders aus. Denn die Bewohner des Landes, das der Welt Mozart, Haydn und Hansi Hinterseer geschenkt hat, schotten sich ab. Offiziell und theoretisch zwar keine Grenzschliessung, de facto aber schon. Die neuen Einreiseprozedere, die rheintal24 schon am Sonntag angekündigt hatte, werden nun Realität.

Grenzgänger müssen wöchentlich testen

Österreichs Innenminister Karl Nehammer hat am Dienstag neue, verschärfte Bedingungen für die Einreise in das Alpenland bekannt gegeben. Was vor allem die rund zehntausend Grenzgänger, die täglich aus Vorarlberg in die Wahlkreise Rheintal und Werdenberg zur Arbeit pendeln, betrifft und ihnen das Leben erschweren wird. Denn einmal pro Woche muss jetzt ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen und bei der Wiedereinreise ins «suubere Ländle» vorgelegt werden. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der «Pre Travel Clearance» vorgeschrieben.

In Sachen Grenzregime soll also nunmehr für alle anderen Einreisenden, die nicht unter eine der wenigen Ausnahmeregelung fallen, ein negativer Test notwendig werden. Zusätzlich muss im Prinzip eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Ob es weiterhin die Möglichkeit geben wird, sich nach fünf Tagen durch das sogenannte «Freitesten», also die Vorlage eines negativen Coronatests, aus der Quarantäne zu befreien, sei derzeit noch in Diskussion, hiess es nach der Pressekonferenz aus der Regierung.

Grenzgängern bleibt nur Quarantäne erspart

Den Grenzgängern bleibt auch weiterhin die Quarantäne erspart. Aber auch sie müssen regelmäßig ein Einreiseformular ausfüllen und einen negativen Coronatest vorweisen können. Der Corona-Test kann sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test sein, und er könne zum Zeitpunkt der Einreise maximal sieben Tage alt sein, führte Nehammer aus. In Gültigkeit tritt diese neue Verordung voraussichtlich ab dem 5. Februar.

Die Regeln sollen für alle Pendler gelten (Berufspendler, Pendler aus familiären Gründen, aus Gründen der Lebenspartnerschaften und zur Aus- und Fortbildung). Als Pendler gilt, wer mindestens einmal pro Monat die Grenze überquert.

Gleichzeitig werden in «tu felix (?) Austria» die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht deutlich erhöht. Frei nach dem Motto «Dummheit gehört bestraft» wird künftig ein Organmandat bei Verstoß gegen die Maskenpflicht und das Einhalten des Zwei-Meter-Abstands 90 Euro kosten, anstatt wie bisher 25 bzw. 50 Euro.

Verstärkte Polizeikontrollen in Skigebieten

Innenminister Nehammer kündigte auch verstärkte Kontrollen durch Polizei und Gesundheitsbehörden in den Skigebieten an, um «dem Treiben ein Ende zu bereiten». Die Skiliftbetreiber seien dafür verantwortlich, dass Vorgaben wie Maske und Abstand eingehalten werden. Die Polizei könne dabei unterstützen, etwa auch indem man darauf achte, «dass nicht alle gleichzeitig am Parkplatz eintreffen und der Stau schon in der Talstation beginnt».

Bei den mit den Gesundheitsbehörden in den Skiregionen durchgeführten Schwerpunktkontrollen wurde der «Kontrolldruck» schon zuletzt stark erhöht, betonte der Minister. Allein in St. Anton seien am Wochenende fast 100 Anzeigen erstattet worden. In Vorarlberg soll in den Semesterferien nochmals strenger kontrolliert werden.

 

Die Neuerungen des Coronaregimes in Vorarlberg im Überblick

  • Pendler: Verpflichtung zum Testen und Registrieren - einmal pro Woche ein negativer Corona-Test (PCR oder Antigen). Der Test darf nicht älter als sieben Tage alt sein.
  • Grenzregime: Alle Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen.
  • Quarantäne. Alle Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, müssen 10 Tage in Quarantäne. Ob die Frist durch ein negatives Testergebnis verkürzt wird, ist noch nicht abschließend ausverhandelt.
  • Kontrollen: Verstärkte Kontrollen in den Skigebieten. In Skigebieten sind die Skiliftbetreiber dafür verantwortlich, dass Vorgaben eingehalten werden.
  • Corona-Strafen. Bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht beträgt die Strafe 90 Euro (Organmandat bisher 25 bzw. 50 Euro).

gmh/uh
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