Am vergangenen Donnerstag wurde von der Wiener Regierung der Entwurf einer neuen Verordnung den österreichischen Bundesländern und Sozialpartnern zur Begutachtung vorgelegt. Diese Woche soll er finalisiert werden und in Kraft treten, wie die APA (Austrian Presse Agentur) am Freitag in Wien aus dem Gesundheitsministerium erfuhr. In dem der APA vorliegenden Entwurf sind verpflichtende Tests bei der Einreise - auch für Pendler, also Grenzgänger - vorgesehen.
Pendler brauchen negativen Test
Unsere Freunde von ennet des Rheins, die als Grenzgänger im Schweizerischen Teil des Rheintals arbeiten, müssten demnach ein ärztliches Zeugnis oder einen Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden ist, bei der Wiedereinreise nach Österreich vorlegen. Sollte ein solcher Testnachweis nicht vorhanden sein, ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Von der man sich aber „freitesten“ können wird. Bei Nachholen des Tests und einem negativen Testergebnis gelte die Quarantäne als beendet. So steht es im Entwurf der Verordnung.
Ein Verordnungsentwurf kann aber jederzeit noch geändert werden. Ob und inwieweit die Vorarlberger Grenzgänger betroffen sind, die beispielsweise in der Schweiz arbeiten, ist noch nicht abschliessend sicher.