Bereits Ende August 2020 war es das grosse Dorfthema an den damals noch bevölkerten Auer Stammtischen: Nachdem Sunrise und Swisscom entsprechende Bauansuchen eingereicht hatten, wurden in erster Linie vom Verein „bewusst-klartext“ Unterschriften unter entsprechende Petitionen gegen die Erteilung der Genehmigungen gesammelt und an den Gemeinderat übergeben.
Dieser behalf sich mit einer Sistierung des Swisscom-Bauverfahrens. Man war sich laut Informationen aus dem Gemeinderat einig, zunächst neutral und sachlich Entscheidungsgrundlagen zu sammeln und entsprechende wissenschaftlich fundierte Informationen einzuholen.
Sistierungsbeschluss aufgehoben
Der nach der von der Swisscom AG beantragten Baubewilligung für die Erstellung einer Mobilfunkanlage gefasste Sistierungsbeschluss des Gemeinderates in Au wurde zunächst vom vom kantonalen Baudepartement wieder aufgehoben. Rheinta24.ch hat berichtet.
Mit Einzel- und Sammeleinsprachen wehrten sich einige Auer*innen gegen den auf dem Areal der Firma Köppel Reisen beantragten Mobilfunkmast. Selbstverständlich wehrt sich die Antragstellerin Swisscom beim kantonalen Baudepartement. Und ebenso selbstverständlich bekam die Mobilfunkbetreiberin Recht. Der Gemeinderat Au wurde seitens des Kantons angewiesen, die beantragte Anlage zu genehmigen.
Anlage entspricht den Vorschriften
Die nunmehr auch vom Gemeinderat festgestellten Fakten: die geplante Antennenanlage entspricht den gesetzlichen und technischen Vorschriften, widerspricht weder Landschafts- noch Ortsbildschutz und wird alle geltenden Grenzwerte für den Gesundheitsschutz einhalten. Dem Gemeinderat, der natürlich an die Gesetze gebunden ist, blieb gar nichts anderes übrig, als in Befolgung des Legalitätsprinzips den Bauantrag der Swisscom zu bewilligen.