Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Au
01.09.2020
01.09.2020 17:15 Uhr

Jetzt auch in Au: Petition gegen 5G-Antennen

Im Rathaus in Au werden sachlich und neutral die Fakten zu 5G vor weiteren Schritten gesammelt (Bild: Ulrike Huber)
Im Rathaus in Au werden sachlich und neutral die Fakten zu 5G vor weiteren Schritten gesammelt (Bild: Ulrike Huber) Bild: Ulrike Huber
Am Montag haben in Au 5G-Skeptiker Gemeindepräsident Christian Sepin eine Petition gegen den Bau einer Sunrise-Antenne übergeben.

Werner Burkhard aus Au, Vorstandsmitglied des Vereins „bewusst-klartext“, der für bessere Informationen von Politik und Verwaltung für den Bürger wirbt, und der Ansicht ist, dass sich die Bevölkerung selbst schützen müsse, da der Bund dies nicht tue, hat mit einem Häuflein Gleichgesinnter am Montag an Gemeindepräsident Christian Sepin eine Petition übergeben. Man wehrt sich gegen das eingebrachte Ansuchen des Telekomanbieters Sunrise auf dem SBB-Areal vis-a-vis des Hotels Isebähnli eine neue Antenne mit 5G Technologie zu errichten.

Verstrahlte Bevölkerung in Kauf nehmen

„Wir möchten unter anderem wissen, wie Gemeinderäte und Präsident zur Sache stehen und ob sie eine verstrahlte Bevölkerung in Kauf nehmen“, empört sich Werner Burkhard. Den Gemeinden würden Mittel und Wege zur Verfügung stehen, um Mobilfunkantennen zu verhindern. Alternative sei das Glasfasernetz, an dem man auch Handys anschliessen könne. Wieso dadurch die Strahlung entfalle, bleibt etwas rätselhaft, da es für den Gebrauch von Handys ohne Antennen das heimische W-LAN Netz braucht, das ja auch nicht gerade mit Signalflaggen arbeitet.

Neutral und sachlich Fakten sammeln

Aus dem Gemeinderat ist zu hören, dass bereits ein Bauverfahren aufgrund eines Baugesuchs  der Swisscom für eine 5G-Antenne sistiert worden sei. Allerdings laufe natürlich bereits ein Einspruch der Swisscom gegen diese Sistierung. Im Übrigen sei man sich einig, zunächst neutral und sachlich Entscheidungsgrundlagen zu sammeln und entsprechende wissenschaftlich fundierte Informationen einzuholen.

 

Kommentar

Nicht nur ein streitbarer Haufen Eichberger Bürger wehrt sich gegen die Errichtung von Funkantennen, mit denen das moderne und derzeit weltweit im Ausbau befindliche 5G-Mobilnetz betrieben werden soll. Jetzt wollen auch Auer Bürger auf den Mobile-Funkstandard der Zukunft verzichten. Ein Standard mit unglaublichen Transferraten. Da fliegen die Gigabytes in nicht mehr fassbarer Geschwindigkeit hin und her und machen auch ohne kostenintensive Glasfasernetzverlegungen für jedermann einen ultraschnellen Internetempfang, nicht nur für Mobiles, sondern auch für Laptops, Tischcomputer und TV möglich. Und es ist die 5G Technik, die die industrielle Revolution 4.0 erst richtig möglich machen wird. Durch Vernetzung der durch die Maschinenhallen flitzenden Roboter und der in Echtzeit erfolgenden Datentransfers der Elektronik. Auch die Kommunikation autonom fahrender Autos untereinander wird über 5G erfolgen. Übrigens hauptsächlich auf jenen Radiofrequenzen, auf denen früher die SRG ihr analoges Fernsehprogramm ausstrahlte.

Aber was stört die tapferen Eichberger und Auer, die sich der vermeintlichen Übermacht von Swisscom, Sunrise und Co. entgegenstellen, denn so an diesem neuen Mobile-Empfangsstandard? Ist es das Nichtgreifbare von Radiowellentechnik? Ist es das für Nichtwissenschaftler Unfassliche des physikalischen Vorgangs? Oder sind es diffuse Ängste und mit objektiven wissenschaftlichen Beweisen nicht untermauerbare Bedenken, mit denen aus vermeintlicher Rücksicht um die eigene Gesundheit den in dieser Sache neutral oder positiv denkenden Mitbürgern eine Zukunftstechnik vorenthalten werden soll?

Ob Befürworter oder Gegner, jeder hat seine für ihn selbst mit Sicherheit richtigen und stimmigen Argumente. Die 5G-Verweigerer aus Eichberg und Au haben jedenfalls eine Petition an ihre Gemeinderäte gerichtet, wonach sich die Gemeinde mit der Errichtung eines kommunalen Glasfasernetzes und dem Verbot von Antennen beschäftigen sollen. Den Gemeinden komme durchaus die Möglichkeit zu, den Antennenbau durch entsprechende Zonungsplanung zu verhindern.

Wunschdenken? Denn schliesslich gilt in der Schweiz das Legalitätsprinzip. Es besagt gemäss Art.5 Abs.1 der Bundesverfassung, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden kann. Jeder Verwaltungsakt, wie etwa die Festsetzung von Planungszonen oder die Bewilligung der Verlegung von Glasfaserkabeln, muss durch ein vom Gesetzgeber erlassenes Gesetz gedeckt sein. Denn zweifellos haben sowohl die Betreiber der Mobilfunknetze als auch die Grundbesitzer der mit Glasfaserkabel zu durchquerenden Grundstücke ihre Rechte. Genauso wie die um ihr Wohlbefinden fürchtenden Gegner der Funkantennen. Wenn beide Seiten unnachgiebig bleiben, wird letztlich wohl vor Gericht in jahrelangen kostspieligen Prozessen ein von oben oktroyierter Interessensausgleich gefunden werden müssen. Was man sich mit ein wenig Vernunft und weniger Emotion auch ersparen könnte.

Dr. Gerhard M. Huber, Chefredaktor

gmh/uh
Demnächst