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Gesundheit
16.12.2020

Weiterhin Besuchsverbot in den Spitälern Altstätten und Grabs

Das Besuchsverbot im Krankenhaus Altstätten gilt auf unbestimmte Zeit (Bild: nau.ch)
Das Besuchsverbot im Krankenhaus Altstätten gilt auf unbestimmte Zeit (Bild: nau.ch) Bild: nau.ch
Auf Anordnung des Kantons wurde das in allen St. Galler Spitälern seit 31. Oktober 2020 geltende Besuchsverbot auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies gilt auch für die Spitäler Altstätten und Grabs.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sind schon seit 31. Oktober aufgrund der Coronaansteckungsgefahr grundsätzlich keine Besucher in den Spitälern des Kantons St. Gallen zugelassen.

Ausnahmeregelungen auch für werdende Eltern

Wie bisher gibt es auch weiterhin Ausnahmen, z.B. für Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patienten. Auch für Patienten mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer gibt es Ausnahmen. Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen. Voraussetzung ist, sie fühlen sich gesund und tragen für diese Besuche eine Maske.

«Uns ist bewusst, dass es gerade während der Festtage schwierig ist, wenn Familien ihre Angehörigen im Spital nicht besuchen können», betont Stefan Lichtensteiger, CEO der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. «Der Schutz der Patienten und Mitarbeitenden ist uns jedoch ein wichtiges Anliegen. Deshalb begrüssen wir die Entscheidung für die Verlängerung des Besuchsverbots.»

pd
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