Wer sich nicht impfen lässt, muss mit Bussen von bis zu 20'000 Franken rechnen? Für unsere Leser ist das nicht nur eine Impfpflicht, sondern auch ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Doch wie steht das Gesundheitsdepartement dazu?
Missachtung gefährdet die Gesundheit aller
«Wie in der Botschaft der Regierung vom 4. September 2025 erläutert, handelt es sich bei Art. 18 hauptsächlich um eine Ausführungsbestimmung zu Art. 22 des Epidemiengesetzes und nicht um die eigenständige kantonalrechtliche Grundlage eines umfassenden kantonalen Impfobligatoriums», lässt das Departement auf Anfrage von Rheintal24 verlauten.
«Ein Obligatorium ist nach Epidemiengesetz nur im Fall einer erheblichen Gefahr zulässig und muss auf gefährdete Bevölkerungsgruppen beschränkt werden.»
Eine Busse über 20'000 Franken, sollte denn der Maximalbetrag ausgesprochen werden, könnte für schwache Haushalte eine Existenzbedrohung darstellen.
Weiter wird auf eine Botschaft der Regierung vom 4. September 2025 verwiesen: «Der Verstoss gegen die Impfpflicht ist ebenfalls dem höheren Bussenrahmen nach Abs. 2 zu unterstellen, da das Missachten der Impfpflicht die öffentliche Gesundheit gefährdet.»
Eingriff in die persönliche Freiheit?
Dass die öffentliche Gesundheit nicht gefährdet werden darf, sollte eigentlich jedem Bürger klar sein. Und doch gibt es eine von der SVP als «drakonisch» bezeichnete Busse. Für das Gesundheitsdepartement ist klar, dass es sich hier um den «Maximalbetrag» handelt. «Die konkrete Bussenhöhe richtet sich nach dem Einzelfall.» Es kann das Rechtsmittelverfahren ergriffen werden.
Für viele Menschen ist es ein starker Eingriff in die persönliche Freiheit und auch ein Eingriff in den eigenen Körper, über den jeweils nur die eigene Person bestimmen darf. Darauf angesprochen, wie eine solche Bestimmung mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbart werden kann, wird auf die Antwort des Bundesrates verwiesen.
Das sagt der Bundesrat
Diese liest sich auszugsweise wie folgt. «Ein Impfzwang, das heisst die Durchsetzung einer Impfung in der breiten Bevölkerung unter Androhung von Sanktionen, ist nicht zulässig. Impfungen sind grundsätzlich freiwillig. Es ist zudem nicht möglich, Impfungen für die ganze Bevölkerung obligatorisch zu erklären.»
Das Epidemiengesetz sehe jedoch in Artikel 22 die Möglichkeit vor, dass die Kantone Impfungen für gefährdete Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären können. «Dies sofern eine erhebliche Gefahr besteht.»
Und weiter: «Ein Impfobligatorium muss möglichst eng gefasst werden, so dass nur Personengruppen davon betroffen sind, die tatsächlich einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind oder massgeblich zur Weiterverbreitung beitragen können. Die Durchsetzung einer Impfung mittels physischem Zwang wäre nicht zulässig.»
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Noch befindet sich das revidierte Gesundheitsgesetz in der Vernehmlassung. Die Frist läuft bis zum 16. Januar. Die bereinigte Vorlage wird voraussichtlich im Frühsommer 2026 von der Regierung verabschiedet und anschliessend dem Kantonsrat zur Behandlung zugeleitet.
In dieser Zeit kann sich noch viel ändern. Und wie die bereinigte Vorlage beim Kantonsrat ankommt, ist noch offen. Eine Umfrage von Rheintal24 zeigt aber eine klare Tendenz: Links bis rechts sind sich alle Parteien, die geantwortet haben, einig, dass eine solche Bestimmung so nicht umgesetzt werden kann. Besonders brisant: Die JSVP fordert den Rücktritt von Damann. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.