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Kanton
16.11.2025

«Keine Steuern auf berufliche Weiterbildungen»

Bild: www.pixabay.com
Die Jungfreisinnigen St.Gallen fordern im Kantonsrat, dass alle berufsorientierten Weiterbildungskosten von den Steuern abgezogen werden können.

Wer heute berufliche Weiterbildungen absolviere, könne die Kosten nur bis zu einem Betrag von 13’000 Franken von den Steuern abziehen. Diese Begrenzung sei falsch: Viele berufsorientierte Weiterbildungen seien teurer. Der Mehrbetrag sei nicht abzugsfähig. Das verhindere Weiterbildungen und lebenslanges Lernen und schade der St.Galler Volkswirtschaft.

Die Jungfreisinnigen St.Gallen forderten deshalb im September die Aufhebung dieses Höchstbetrags. Die FDP-Fraktion hat in Folge mit einer Motion im Rahmen des Vorstosspakets «Arbeit schützen. Staat sanieren. Fortschritt sicher.» im

Kantonsrat die Entdeckelung verlangt. Die Medien haben davon berichtet (TVO, stgallen24). Wer in seine Ausbildung investiere, investiere in seine Zukunft sowie in die seines Umfelds, unseres Kantons und unseres Landes. Der interkantonale Vergleich zeige: Kantone wie Thurgau, Aargau oder Basel-Stadt kennen bereits höhere oder gar keine Abzugsgrenzen.

Die Jungfreisinningen wollen dieser bewährten Praxis folgen. Man wolle weniger Steuern für diejenigen, die in ihre berufliche Weiterbildung investieren.

Die St.Galler Regierung sehe im beruflichen Weiterbildungsabzug keinen Standortvorteil und lehnte die Motion am 4. November 2025 ab. Die Jungfreisinnigen seien aber weiterhin überzeugt: Die Entdeckelung würde hunderte qualifizierte St.Galler in unsere Bildungseinrichtungen bringen und als noch besser ausgebildete Fachkräfte wieder in den Arbeitsmarkt spülen.

Deshalb werde man zusammen mit der FDP-Fraktion in der Wintersession des Kantonsrats im Dezember darauf hinarbeiten, dass die Kantonsräte die Motion annehmen und berufliche Weiterbildungen St.Galler steuerlich erleichtern. «Pro-Bildung, Pro-St.Gallen, Pro-Zukunft.»

pd/fam
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