Von den 26 Kantonen stellten sich 19 hinter die Vorlage, sieben lehnten sie ab. Damit kam es auch beim Ständemehr zu einem klaren Resultat: 16,5 Standesstimmen entfielen auf Ja, 6,5 auf Nein.
Die Vorlage betrifft nicht nur die direkte Abschaffung des Eigenmietwerts, sondern auch die Einführung einer neuen Sondersteuer auf selbstbewohnte Zweitliegenschaften. Weil dafür eine Verfassungsänderung nötig war, brauchte es die Zustimmung von Volk und Ständen. Diese hatte das Parlament zur Bedingung für die Abschaffung des Eigenmietwerts gemacht.
Das Resultat zeigt einen deutlichen Röstigraben: Sechs Kantone der Romandie sagten Nein, ebenso Basel-Stadt. In den übrigen Kantonen fiel die Zustimmung teilweise deutlich aus, insbesondere in Tourismusregionen der Deutschschweiz sowie im Tessin und in rätoromanischen Gebieten. Eine Ausnahme bildete das Wallis, wo die französischsprachigen Bezirke mehrheitlich ablehnten.
Der Sieg geht an die Befürworter – allen voran den Hauseigentümerverband, Wirtschaftsverbände sowie SVP, FDP und Mitte. Auch der Gewerbeverband und Economiesuisse hatten ein Ja empfohlen. Sie kritisierten den Eigenmietwert als ungerechte Überbesteuerung, die vor allem Rentner stark belaste. Zudem verliere das Steuersystem durch die Abschaffung der Schuldzinsabzüge den Anreiz für hohe Hypotheken und eine lange Verschuldung.
Auf der Gegenseite standen SP und Grüne, der Mieterverband sowie verschiedene Branchenverbände wie Bauenschweiz und Swisscleantech. Sie warnten vor Steuerausfällen in den Kantonen und vor einer Schwächung der energetischen Sanierungen, da die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Mit dem Ja endet eine jahrzehntelange Auseinandersetzung: In den letzten 25 Jahren scheiterten mehrere Anläufe zur Abschaffung des Eigenmietwerts sowohl im Parlament als auch an der Urne. Nun ist der Systemwechsel Tatsache.