Da war ein Mann mit einem voll bepackten Fahrrad. Da waren die Polizisten mit einer Kontrolle. Und dann war da der plötzliche Gewaltausbruch mit schwerwiegenden Folgen.
Hörbares Knacksen
Es war der Muttertag vom letzten Jahr, als die zwei Polizisten in Heerbrugg den Mann anhielten. Dieser schob sein beinahe überladenes Gefährt neben sich her. Angesichts der Konfrontation mit den Gesetzeshütern zog der Rumäne eine 50 Zentimeter lange Eisenstange hervor.
Das Gerät kam sogleich zum Einsatz: Der Täter schlug kraftvoll auf den Kopf des einen Polizisten. Dieser schützte seinen Schädel mit dem Arm, welche sogleich brach. Das Brechen seiner Extremität habe er selbst gehört, gibt der Angegriffene an.
Untragbares Berufsrisiko
Inzwischen wurde der Fall vor dem Altstätter Gericht verhandelt, wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet. Auf der einen Seite standen die zwei traumatisierten, psychisch angeschlagenen und mit Schlafproblemen gequälten Polizisten, von denen der eine den Dienst quittiert hat. Deren Verteidigung meinte: «Ein solcher Angriff darf nie zum Berufsrisiko eines Polizisten gehören.»
Auf der anderen Seite stand der Rumäne, der weder Einsicht noch Reue, sondern vielmehr Gleichgültigkeit ausdrückte. Der Mann wies jede Schuld von sich und bestritt, seine Finger je an der Eisenstange gehabt zu haben – trotz DNA-Beweis. Zudem klagte er: Die polizeilichen Behörden seien eine kriminelle Organisation von Psychopathen, denn er habe hinter Gitter bereits Folter und versuchte Tötung erlebt.
Haft und Landesverweis
Der Anwalt des Rumänen führt dessen Standpunkt aus: Ziel der Tat im letzten Mai sei lediglich die Abwendung der Polizeikontrolle gewesen. Zum Gericht gewandt versuchte der Verteidiger, Details des Vorgangs ins Zentrum zu rücken, die seinen Standpunkt untermauern.
Dieser Einsatz wurde nicht belohnt: Entschieden wurde vom Gericht auf vier Jahre und elf Monate Haft sowie ein Landesverweis von 15 Jahren für den Rumänen. Das Urteil liegt ungefähr im Rahmen von dem, was die Verteidigung der Polizisten gefordert hatte – und schiesst an den von der anderen Seite geforderten 24 Monaten Freiheitsstrafe weit vorbei.