Bei komplexen Fällen in Betagten- und Pflegeheimen entstehen Kosten bei der Pflege, die über den geltenden kantonalen Höchstansätzen liegen. Ebenso fällt ein Mehraufwand bei der individuellen Betreuung und Pension an. Zum Beispiel aufgrund des Verhaltens der Personen oder weil bauliche Massnahmen erforderlich sind.
Spezialisierte palliative Pflege
Ohne Kostengutsprache der Gemeinden tragen Betagten- und Pflegeheime diese Mehrkosten selbst. Eine Ausnahme ist der Bereich der spezialisierten palliativen Pflege (in den Hospizbetrieben St.Gallen und Grabs). Hier vergütet der Kanton bereits heute höhere Pflegekosten-Ansätze.