Die Kantonspolizei St.Gallen hat 38 Fahrzeuge auf Ladungssicherung, Tiertransportvorschriften, Masse und Gewicht, Zulassung und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie den Zustand der Fahrer und deren Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften während der letzten 28 Tage überprüft. Dabei haben sie die Fahrzeuge von der Autobahn A1 zum Polizeistützpunkt Thal abgeleitet und dort kontrolliert.
Ein 60-jähriger deutscher Chauffeur hat gegen die Ruhezeitvorschriften verstossen. Er unterschritt die tägliche Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden in zwei Fällen, um je knapp zwei Stunden. Da der Chauffeur in der jeweils beanstandeten Arbeitswoche bereits drei verkürzte Ruhezeiten bezogen hatte, wären für die restlichen Tage elf Stunden Ruhezeit vorgeschrieben gewesen. Da er jeweils ein viertes Mal nur rund neun Stunden Ruhezeit einlegte, wird das als Verstoss gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) gewertet.