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Berneck
09.01.2023

Mehr Platz für Architekturbüro Carlos Martinez

Der erfolgreiche Architekt Carlos Martinez will sein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berneck erweitern
Der erfolgreiche Architekt Carlos Martinez will sein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berneck erweitern Bild: who-s-who.ch
Im Gebiet Schnabel in der Gemeinde Berneck will Architekt Carlos Martinez seine Wohn- und Geschäftsliegenschaft erweitern, was einen Sondernutzungsplan samt Mitwirkungsverfahren notwendig macht.

Der Bernecker Architekt Carlos Martinez beabsichtigt, die Wohn- und Geschäftsliegenschaft im Schnabel/Lindenberg in der Gemeinde Berneck zu erweitern. Das ist der jüngsten Ausgabe des Mitteilungsblattes „Berneck inside“ zu entnehmen. Das rund 2'000 m2 grosse Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Nrn. 1572, 1697 und 2209 und liegt in der Wohnzone WE.

Bestehende Wohn- und Geschäftsliegenschaft

 Auf dem Grundstück Nr. 1697 befindet sich die bestehende Wohn- und Geschäftsliegenschaft und auf dem östlichen Grundstück Nr. 1572 ein Container. Carlos Martinez beabsichtigt, das östliche Grundstück Nr. 1572 mit einem terrassenartigen Gebäude zu überbauen, in dem eine Geschäftsnutzung im unteren und eine Wohnnutzung im oberen Bereich analog des bestehenden Gebäudes geplant ist.

Im Bernecker Ortsteil Schnabel soll eine Terrassenüberbauung entstehen Bild: Gemeinde Berneck

Vorgesehen sei insbesondere, durch den Neubau die engen Platzverhältnisse an den bestehenden Arbeitsplätzen zu verbessern. Um dem Architekturbüro die bauliche Erweiterung am Bernecker Standort mit einem Terrassenbau zu ermöglichen, bedarf es eines Sondernutzungsplans. Die kantonale Fachkommission Städtebau hat das Bauprojekt im Hinblick auf den Sondernutzungsplan geprüft und grundsätzlich aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort die städtebauliche Qualität der Planung bestätigt.

Zur Stellungnahme eingeladen

Bevor der Gemeinderat über den Sondernutzungsplan entscheidet, unterstellt er ihn der Mitwirkung und lädt die Bevölkerung vom 9. bis 27. Januar 2023 zur Stellungnahme ein. Weil der Sondernutzungsplan auch materielle Zonenplanänderungen enthält, wird er nach dem Erlass durch den Gemeinderat und der öffentlichen Auflage dem fakultativen Referendum zu unterstellen sein.

Die Unterlagen sind auf der Gemeinde-Website (www.berneck.ch) abrufbar und liegen im Rathaus öffentlich auf. Rückmeldungen nimmt die Gemeinderatskanzlei schriftlich oder vorzugsweise digital (kanzlei@berneck.ch) entgegen

gk/rheintal24/gmh/uh
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