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Altstätten
04.01.2023

Eineinhalb Millionen Franken ergaunert

Am Kreisgericht Rheintal wird der Betrüger im abgekürzten Verfahren verurteilt
Am Kreisgericht Rheintal wird der Betrüger im abgekürzten Verfahren verurteilt Bild: rlc-goettingen.de
Am Mittwoch muss sich ein 61-Jähriger wegen gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung vor dem Kreisgericht Altstätten verantworten. Der geständige Angeklagte soll im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt werden.

Das ehemalige Mitglied der Geschäftsleitung einer Firma im Kanton St.Gallen wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, er habe von August 2011 bis November 2019 insgesamt 68 private Kreditkartenabrechnungen durch seinen damaligen Arbeitsgeber bezahlen lassen. Ohne dass diese davon wusste.

Warenaufwände, Bestellungen und Kreditoren gefälscht

Der gebürtige Italiener hatte Rechnungen über insgesamt 1,5 Millionen Franken (!) auf die Firma abrechnen lassen, indem er im Buchhaltungsprogramm der Firma jeweils Warenaufwände, Bestellungen und Kreditoren im Rechnungsbetrag fälschte. So konnte der 61-Jährige Belege für seine Zahlungen erstellen. Was «wissentlich und willentlich» immer gerade dann geschah, wenn der Präsident des Unternehmens ortsabwesend war.

Da die Zahlungen nach dem «Vier-Augen-Prinzip» freizugeben waren, führte der Übeltäter seine nichtsahnende Mitarbeiterin aufs Glatteis, machte jeweils besondere Dringlichkeit geltend und verschleierte durch die fiktiven Einträge im Buchhaltungssystem die im zugute kommenden Zahlungen. Wie es in der Anklageschrift heisst, nutzte der Fraudant «das Vertrauens-, Vorgesetzten- und langjährige gute Zusammenarbeitsverhältnis aus, das die Mitarbeiterin mit ihm verband.» Dadurch habe er jeweils die nötige zweite Unterschrift erschlichen.

Beschuldigter habe gewerbsmässig gehandelt

Die grosse und über den Zeitraum von acht Jahren erschlichene Summe mache deutlich, dass der Beschuldigte gewerbsmässig gehandelt habe, «da er während eines sehr langen Zeitraums und mit einer sehr hohen Schadenssumme die Zahlungsbetrügereien wie einen Beruf ausführte.» Was mit dem ergaunerten Geld geschah? Der Angeklagte leistete sich einen gehobenen Lebensstil.

Das Gericht wird voraussichtlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und den geständigen 61-Jährigen im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie die Übernahme der Verfahrenskosten, der Entscheidungsgebühr sowie der Entschädigung für die betroffene Firma verurteilen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

rheintal24/gmh/uh
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