Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligung der Krankenkassenprämien sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2023 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2023 massgebend. Eine Selbstberechnung ist auf www.svasg.ch/ipv möglich. Das Formular kann ab sofort online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Kanton
04.01.2023
Individuelle Prämienverbilligung beantragen
Der bewilligte Prämienzuschuss wird von der SVA direkt an die Krankenkassen überwiesen
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Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) der Krankenkassenbeiträge. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Achtung, Einreichfrist beachten!
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2023. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Mehr Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite www.svasg.ch/ipv (mit Erklärvideos) oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.