Der Airport Altenrhein hat eine Ausdehnung der mit Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich geregelten Flugzeiten verfolgt. Es war unter anderem die Aufhebung der mittäglichen Flugpause und des Flugverbots an Feiertagen vorgesehen. Geplant war auch eine Verlängerung der abendlichen Flugzeiten bis 22.00 Uhr. Eigentlich moderate Wünsche, aber wohl wichtig für die Wirtschaftlichkeit des Airports. Und wichtig auch für die ganze Rheintalregion, die dann mit noch mehr Slots mit europäischen Destinationen verbunden wäre.
Rheindeltagemeinden gegen Ausdehnung der Flugzeiten in Altenrhein
Agenda des Ausbaus des Flugverkehrs
Es ist schon gut zwei Monate her, dass sich Behördenvertreter aus der Schweiz und Österreich mit der Agenda des Ausbaus des Flugverkehrs in Altenrhein getroffen haben. Dabei ging es aber nicht nur um die Betriebszeitenerweiterung. Sondern es gab Überlegungen, wie der besonders laute und störende Hubschrauberlärm und –verkehr am Himmel reduziert werden könnte. Von 5´000 Flügen jährlich um die Hälfte auf 2´500 Flüge.
Die Pläne zur Ausdehnung der Betriebszeiten wurden vor allem im direkt an Altenrhein angrenzenden österreischischen Gaissau, aber auch in den anderen Rheindeltagemeinden Höchst und Fussach mit Sorge verfolgt. Und altbekannten Kritikern des Altenrheiner Flughafens hatten wieder einmal die Möglichkeit, das Vorhaben weit über den Anlass hinaus zu dramatisieren.
Schreckensszenarium für die Bodenseeregion?
Wie etwa die «Aktion gegen den Fluglärm» (AgF). Das Vorhaben sei ein «Schreckensszenarium für die gesamte Bodenseeregion». Und die Bürgermeister der Rheindeltagemeinden sprangen natürlich gleich auf den vermeintlich populären Zug auf. Wie Rheinhold Eberle, Gemeindeoberhaupt in Gaissau, der nach Informationen der Vorarlberger Nachrichten die Pläne des Airports ablehnt. «Wir hätten einer Veränderung nur zugestimmt, wenn wesentliche Verbesserungen zu erwarten gewesen wären.»
Die Reduzierung der Hubschrauberflüge wird von den Fluggegnern als «Zuckerl» abgetan, das nichts an der grundlegenden Verschlechterung der Lärmsituation ändern würde. Wie Eberle weiter erzählte, würden jetzt noch letzte Abklärungen unter den Gemeinden stattfinden. Bei einem Termin im Vorarlberger Regierungssitz werde man dann Mitte Juni offiziell über die Entscheidung informieren. Eberle spricht von einer «klaren Willensbildung», keine Veränderung zuzulassen und den Status quo beizubehalten. «Der Staatsvertrag schützt uns in einem gewissen Rahmen. Es bleibt damit grundsätzlich, wie es ist».