Die Jungpartei ist dadurch in den kommenden beiden Sessionen nicht im Kantonsrat vertreten. Steiner-Kaufmann ist gezwungen die Sessionen, welche in ihren Mutterschaftsurlaub fallen, auf der Besuchendentribüne oder per Livestream zu verfolgen. Würde sie am Ratsbetrieb regulär teilnehmen, ginge ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung ihres Berufes als Schulleiterin verloren – selbst dann, wenn sie auf die Sitzungsgelder des Kantonsrates verzichten würde, teilt die Partei in einer Pressemeldung mit.
Was offenbar im Kanton Thurgau möglich ist, wird im Kanton St. Gallen durch eine konservative Rechtsauslegung der SVA verhindert. Gleichstellungsrechtlich und staatspolitisch erachtet die Junge Mitte St. Gallen diese Ausganglage als höchst problematisch.
Als 2004 der Mutterschaftsurlaub eingeführt wurde, hat wohl niemand in der damals noch stark männlich geprägten Politik dran gedacht, dass es tatsächlich auch mal gewählte Politikerinnen geben wird, welche Mütter werden und gleichzeitig dem Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler nachkommen wollen. Die Teilnahme am Ratsbetrieb wird auf Grund der aktuellen rechtlichen Ausgangslage nämlich von den Mutterschaftsversicherungen so interpretiert, dass die betroffenen Mütter ihren Mutterschaftsurlaub abgebrochen hätten und somit entfällt ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung ihres Haupterwerbes. So fallen aktuell auf allen staatspolitischen Ebenen Frauen für mindestens 14 Wochen mutterschaftsbedingt reihum aus.
Die Problematik ist zwar grundsätzlich bekannt. So sind aktuell drei Standesinitiativen in Bern hängig, welchen es Müttern ermöglichen soll, auch während dem Mutterschaftsurlaub am Ratsbetrieb teilnehmen zu können, ohne ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Weiter wurde insbesondere auch durch Kathrin Bertschy (Nationalrätin GLP/BE), welche ihren Fall bis vor Bundesgericht zieht, Medien und Gesellschaft zum Thema sensibilisiert. Auch der Kantons St. Gallen arbeitet aktuell einen Postulatsbericht zum Thema aus.