Der Einzelrichter spricht das Paar zwar vom Vorwurf des Betrugs frei, nicht aber aber vom unberechtigten Bezug von Sozialhilfegeldern und von der Vernachlässigung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, schreibt das St.Galler Tagblatt. Emir Tahirovic wird zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Seine Frau zu einer bedingten Strafe von fünf Monaten bei einer Bewährungsfrist von fünf Jahren.
Seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative werden Ausländer, welche unrechtmässig Sozialhilfegelder beziehen, obligatorisch des Landes verwiesen. Für das Ehepaar Tahirovic gilt ein Landesverweis von 5 Jahren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.