Eigentlich leben wir in traurigen Zeiten, dass solche Massnahmen notwendig werden. Denn der Schulrat der Oberstufe Mittelrheintal (OMR) hat den Gemeinderat Au um Genehmigung des Reglements «Videoüberwachung auf Schularealen der Oberstufe Mittelrheintal» ersucht.
Dem fakultativen Referendum unterstellt
Wie der Gemeinderat mitteilte, hat er dieses Reglement der OMR gemäss Art. 18 des Polizeireglements der Politischen Gemeinde Au antragsgemäss genehmigt. Der rechtmässige Umgang mit dem Videomaterial liegt in der Verantwortung der Schulgemeinde. Der Entscheid des Gemeinderates wird im amtlichen Publikationsorgan (www.publikations-plattform.sg.ch) gemäss Art. 20 des Polizeireglements veröffentlicht. Die Oberstufe Mittelrheintal wird das Reglement zudem dem fakultativen Referendum unterstellen.
Was mit dieser Videoüberwachung verhindert werden soll? Schulleiter Markus Waser gibt Antwort: «Ganz einfach: Wir wollen den Vandalismus auf dem Schulareal einschränken. Vandalismus wie Reifenstechen, Sprayaktionen oder Littering. Und Veloklau.» Bis wann die Videoanlage montiert werden kann, könne noch nicht gesagt werden.