Im Zuge der laufenden Revision der Ortsplanung wurde in den letzten Monaten auch die Schutzverordnung der Gemeinde Widnau überarbeitet. Die bestehende Fassung stammt aus dem Jahr 1994, sie ist also fast 30 Jahre alt und wurde damals im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision erarbeitet. Die Schutzverordnung gehört zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement zur sogenannten «Rahmennutzungsplanung», über die jede Gemeinde verfügen muss.
Die in der bisherigen Schutzverordnung aufgeführten Kultur- und Naturobjekte wurden durch externe Fachexperten in Zusammenarbeit mit der Kerngruppe Ortplanung überprüft und neu bewertet. Die fachliche Beurteilung der Kulturobjekte erfolgte durch die Expertin Esther Jonson, ERR Raumplaner AG, St. Gallen, die Naturobjekte wurden durch Dr. Jonas Barandun, Ökonzept GmbH, St. Gallen, beurteilt. Alle Kulturobjekte und Naturobjekte wurden detailliert begutachtet und auf ihre Schutzwürdigkeit hin überprüft sowie neu inventarisiert. Die Überprüfung ergab, dass etliche der Schutzobjekte in den letzten Jahren abgegangen sind oder aber aus dem Schutz entlassen wurden. Auch haben sich teilweise die baulichen Umgebungen so verändert, dass ein Objekt heute ohne Bezug dasteht und alleine aufgrund seiner baugeschichtlichen Wertigkeit eine Unterschutzstellung nicht mehr gerechtfertigt ist.