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Altstätten
26.05.2021
26.05.2021 11:24 Uhr

Guter Rat ist gar nicht teuer

Unentgeltliche Rechtsauskunft gibt es coronabedingt derzeit nur per Telefon
Unentgeltliche Rechtsauskunft gibt es coronabedingt derzeit nur per Telefon Bild: ffhs.ch
Scheidung? Kündigung? Ausweisung? Wer eine gute Beratung sucht, aber keinen Rappen in der Tasche hat, kann sich in solchen Fällen an die unentgeltliche Rechtsberatung des Anwaltsverbandes wenden.

Wer war noch nicht in dieser Situation? Irgendwas im Leben ist schiefgegangen. In der Ehe knarzt es. Oder man hat Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Auftraggeber will das vereinbarte Entgelt nicht bezahlen. Oder es droht gar eine Abschiebung. Jedenfalls ist in solchen Situationen rasche Hilfe gefragt. In Form einer professionellen Rechtsauskunft. Nur, wohin soll Herr oder Frau Rheintaler gehen, wenn einem aus der Portemonnaie wieder einmal nur ein schwarzes Loch entgegenblickt.

Pro Jahr werden 1´500 Rechtsauskünfte erteilt

Für solche Fälle unterhält der St.Galler Anwaltsverband verteilt über das ganze Kantonsgebiet unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen, wo ratsuchende Personen kostenloseine juristische Ersteinschätzung (max. 15 Min.) erhalten. Wie im Rheintal normalerweise jeweils donnerstags in Altstätten. Pro Jahr werden so ca. 1’500 Auskünfte erteilt. Es handelt sich um eine Dienstleistung mit sozialem Charakter. Sie ist gedacht für Personen, welche auf eine Rechtsberatung angewiesen sind, sich aber keinen Anwalt leisten können.

Die persönliche unentgeltliche Rechtsberatung wird je nach Coronalage voraussichtlich anfangs der zweiten Jahreshälfte wieder möglich sein Bild: welt.de

Seit Mitte Mai 2020 wird diese Rechtsberatung ausschliesslich telefonisch durchgeführt. Eine Nachfrage beim Anwaltsverband hat ergeben, dass wieder auf persönliche Beratung umgestellt wird, sobald die Coronalage es erlaubt. «Wir analysieren ständig die Situation und müssen auch auf die räumlichen Gegebenheiten an unseren Beratungsstandorten Rücksicht nehmen», erklärt lic.iur. Urs Freytag, Geschäftsführer des SGAV, «Wir denken, dass es in den ersten Monaten der zweiten Jahreshälfte so weit sein wird.»

Dokumente vorab im Internet übermitteln

Wobei sich die telefonische Rechtsauskunft durchaus bewährt habe. Obwohl doch die Ratsuchenden meist Dokumente bei sich haben, die der auskunftgebende Rechtsanwalt bewerten sollte. «Das haben wir so gelöst, dass bei der Vereinbarung des Telefontermins die Ratsuchenden gebeten werden, ihre Dokumente hochzuladen. Der grosse Vorteil: die Anwälte können diese schon im Vorhinein prüfen und müssen sich nicht innerhalb einer Viertelstunde mit allem vertraut machen. Das hat die Qualität der Beratung eher verbessert.»

Vor Gericht gewinnt nicht immer der, der im Recht ist, sondern der, der sich in den Verästelungen der Vorschriften besser auskennt Bild: blick.ch

Einen Nachteil habe die notwendige Vorabterminvereinbarung via Internet. «Da bleiben leider jene Leute ausgeschlossen, die nicht internetaffin sind oder überhaupt keinen Zugang haben», so Urs Freytag. Die Anwälte übernehmen die Aufgabe der Rechtsberatung ihrerseits vollkommen unentgeltlich.

Fragen rund um den Privatbereich

Was wollen die ratsuchenden Menschen eigentlich wissen? «Da geht es überwiegend um ehe- und sozialrechtliche Fragen, um Arbeits- und Ausländerrecht und um rechtliche Fragen rund um Strassenverkehr und Führerscheinentzug. Eben alles, was so den Privatbereich betrifft.» Was selten oder gar nicht angefragt werde, sind die Kenntnisse der Anwälte im Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Bankenrecht. Sobald die unentgeltliche Rechtsauskunft wieder persönlich im Rathaus Altstätten durchgeführt wird, wird rheintal24.ch darüber berichten. Was beibehalten werden soll, ist die Terminanfrage und –vergabe via Internet. Allein schon, um ein Gedränge in den Wartezonen der Auskunftsräumlichkeiten zu vermeiden.

gmh/uh
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