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Altstätten
21.05.2021
21.05.2021 10:57 Uhr

Patientenbesuche im Spital Altstätten wieder möglich

Im Spital Altstätten dürfen die Patienten unter Auflagen wieder besucht werden
Im Spital Altstätten dürfen die Patienten unter Auflagen wieder besucht werden Bild: srrws.ch
Der Kanton St. Gallen hat vergangene Woche darüber informiert, dass das allgemeine Besuchsverbot in den Spitälern per 1. Juni 2021 aufgehoben wird. Zu diesem Zeitpunkt sind auch in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt wieder Besuche möglich. Gewisse Einschränkungen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden bleiben allerdings weiterhin bestehen.

So sind Besuche ab diesem Zeitpunkt täglich von 16 bis 18 Uhr möglich. Um die Patienten weiterhin bestmöglich zu schützen, wird durch die zeitlich begrenzte Besuchszeit die Kapazität der Besuche eingeschränkt. Zudem sind pro Zimmer höchstens zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Die Besuchsdauer beträgt maximal 30 Minuten.

Ausnahmen u.a. für die Geburtenabteilung

Ausnahmeregelungen gibt es in Absprache mit dem medizinischen Personal unter anderem für die Geburtenabteilung, wo die Besuche auf Väter und Geschwister-Kinder beschränkt sind. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für Eltern von Kindern, Besuchende von Dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patienten.

Allgemeine Hygienemassnahmen gelten weiterhin

Im gesamten Spitalgebäude gilt nach wie vor Maskenpflicht, und die allgemeinen Hygiene- und Schutzmassnahmen des Bundes sind einzuhalten. Ausserdem dürfen nur gesunde Personen Patienten besuchen. Wer erkältet ist, Fieber, Husten oder sonstige Anzeichen einer akuten Atemwegsinfektion, Muskelschmerzen, Geruchs- und /oder Geschmacksverlust hat, muss auf Besuche im Spital verzichten (auch ausserhalb von Pandemiezeiten).

pd/rheintal24
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