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Keine Änderung bei der Alpviehsömmerung

Für viele Tiere geht es auch dieses Jahr auf die Alpe
Für viele Tiere geht es auch dieses Jahr auf die Alpe Bild: Ulrike Huber
Die Vorschriften für die Alpviehsömmerung 2021 sind da. Inhaltlich weitgehend identisch mit denen im Vorjahr.

Jährlich werden vom kantonalen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Vorschriften für die Durchführung der Alpsömmerung erlassen. Dabei wird definiert, welche Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine Pferde und sogar Hunde auf die Alpen dürfen und welche Meldemassnahmen die Tierhalter zu berücksichtigen haben.

Meldungen für Sömmerungstiere und Kennzeichnung

Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken ge-kennzeichnet sein müssen. Wobei bei den Schafen eine der Ohrmarken einen Mikrochip enthalten muss.

Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch oder mittels einer Karte gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.

Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.

Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.

Sömmerung auf Vorarlberger Alpen

Während früher viele Tiere auch auf Vorarlberger Alpen aufgetrieben wurden, sind es jetzt nur wenige vierbeinige Sommerfrischler, die die Österreichische Gastlichkeit geniessen dürfen. Grund ist die auch das Rindvieh befallende Hirschtuberkulose, die nach wie vor in unserem Nachbarland in den Wildbeständen grassiert.

Für jene Bauern, die ihre Tiere dennoch nach Vorarlberg bringen, sind die dortigen Vorschriften rechtzeitig zu erfragen. Wegen der Tuberkulosegefahr werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.

pd/gmh/uh
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