Der Kanton St.Gallen orientiert sich bei der Ausgestaltung seines Härtefallprogramms grundlegend an den Vorgaben des Bundes. Nachdem das Eidgenössische Parlament im März Änderungen am Covid-19-Gesetz vorgenommen und der Bundesrat daraufhin vor Ostern die nötigen Anpassungen an der Covid-19-Härtefallverordnung beschlossen hatte, hat die St.Galler Regierung am vergangenen Dienstag ihrerseits das kantonale Härtefallprogramm aktualisiert. Die entsprechende dringliche Verordnung wurde rückwirkend auf den 1. April 2021 erlassen.
Neuer Stichtag, angepasste Finanzierung
Die von der Regierung verabschiedete Änderung umfasst zwei Punkte. Neu muss ein Unternehmen vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sein, um einen Antrag auf Unterstützung stellen zu können. Bisher galt der 1. März 2020 als Stichdatum.
So passierte es bisher, dass viele nach der ersten Coronawelle voller Optimismus gegründeten Unternehmen bis heute keinen einzigen Rappen bekommen haben, obwohl auch sie in der zweiten Welle schliessen mussten. Ein Beispiel: die Breite-Bar in Altstätten. Barchef Daniel Thür im Gespräch mit rheintal24: "Bisher wurden meine Anträge auf Härtefallentschädigung immer wieder abgelehnt, da mein Lokal erst nach dem 1. März 2020 eröffnet wurde. Und diese Ablehungen betrafen so einige der Bars in Altstätten. Jetzt werde ich auf jeden Fall wieder einen Antrag einreichen und hoffe auf schnelle Zusage und Überweisung.» Denn wer schnell hilft, hilft doppelt.