Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Altstätten
10.04.2021

Härtefallhilfe jetzt für einige Betriebe mehr

Leere Stühle, leere Tische: ohne die Gelder aus der Härtefallregelung gingen noch bei viel mehr Gastronomen die Lichter aus
Leere Stühle, leere Tische: ohne die Gelder aus der Härtefallregelung gingen noch bei viel mehr Gastronomen die Lichter aus Bild: tagesanzeiger.ch
Ab jetzt erhalten auch die zwischen März und Oktober 2020 gegründeten Unternehmen Härtefallgelder. Darunter fallen auch junge Betriebe aus dem Rheintal.

Der Kanton St.Gallen orientiert sich bei der Ausgestaltung seines Härtefallprogramms grundlegend an den Vorgaben des Bundes. Nachdem das Eidgenössische Parlament im März Änderungen am Covid-19-Gesetz vorgenommen und der Bundesrat daraufhin vor Ostern die nötigen Anpassungen an der Covid-19-Härtefallverordnung beschlossen hatte, hat die St.Galler Regierung am vergangenen Dienstag ihrerseits das kantonale Härtefallprogramm aktualisiert. Die entsprechende dringliche Verordnung wurde rückwirkend auf den 1. April 2021 erlassen.

Neuer Stichtag, angepasste Finanzierung

Die von der Regierung verabschiedete Änderung umfasst zwei Punkte. Neu muss ein Unternehmen vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sein, um einen Antrag auf Unterstützung stellen zu können. Bisher galt der 1. März 2020 als Stichdatum.

So passierte es bisher, dass viele nach der ersten Coronawelle voller Optimismus gegründeten Unternehmen bis heute keinen einzigen Rappen bekommen haben, obwohl auch sie in der zweiten Welle schliessen mussten. Ein Beispiel: die Breite-Bar in Altstätten. Barchef Daniel Thür im Gespräch mit rheintal24: "Bisher wurden meine Anträge auf Härtefallentschädigung immer wieder abgelehnt, da mein Lokal erst nach dem 1. März 2020 eröffnet wurde. Und diese Ablehungen betrafen so einige der Bars in Altstätten. Jetzt werde ich auf jeden Fall wieder einen Antrag einreichen und hoffe auf schnelle Zusage und Überweisung.» Denn wer schnell hilft, hilft doppelt.

Daniel Thür kann für seine Breite-Bar in Altstätten, die zwischen März und Oktober 2020 gegründet wurde, jetzt auch rückwirkend Härtefallgelder beantragen. Bild: zVg

Gemäss der Verordnung des Bundes ist jener Kanton, in welchem sich der Sitz des Unternehmens am 1. Oktober 2020 befand, für die Abwicklung der Gesuche zuständig; er richtet auch die Beiträge zugunsten ausserkantonaler Niederlassungen aus. Damit übermässige Belastungen der Sitzkantone vermieden werden, übernimmt der Bund neu bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz pro Jahr die gesamten Beiträge und es gelten national die gleichen Kriterien für die Bemessung der Härtefallunterstützung.

Über 80 Prozent der Härtefallgesuche bearbeitet

Aktuell beläuft sich die Zahl der im Kanton St.Gallen gestellten Härtefallgesuche auf insgesamt 1'465. Davon sind bis heute über 80 Prozent durch die zuständigen Stellen entschieden worden. Aufgrund von unvollständigen Unterlagen und durch notwendige Rückfragen konnten einige der Anträge noch nicht abgeschlossen werden. Bisher wurden bereits über 71 Millionen Franken in Form von à Fonds perdu-Beiträgen oder als Solidarbürgschaften ausbezahlt. 278 Gesuche mussten durch das Volkswirtschaftsdepartement abgelehnt werden. Die Mehrheit dieser Absagen betrifft Firmen, die bereits vor der Pandemie überschuldet waren, ihren Hauptsitz nicht im Kanton St.Gallen haben oder in Branchen tätig sind, die aufgrund der geltenden Definition nicht unter das Programm fallen.

rheintal24/stgallen24, mik/gmh/uh
Demnächst