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Heerbrugg
25.03.2021

«Das Ziel sind faire Tarife für unsere Kunden»

Guido Mitterer, Geschäftsführer bei der rhenusana: «Die Prämien müssen bezahlbar bleiben.»
Guido Mitterer, Geschäftsführer bei der rhenusana: «Die Prämien müssen bezahlbar bleiben.» Bild: rhenusana.ch
Es war ein Knalleffekt mit Anlauf. Die im Rheintal angesiedelte Krankenkasse rhenusana hat ihre Tarifverträge für Halbprivat- und Privatpatienten mit der Spitalsregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland, zu der auch die Spitäler Altstätten und Grabs gehören, aufgekündigt.

Der Grund für die in dieser Woche kommunizierte Aufkündigung der Tarifverträge mit der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Saraganserland und mit dem Kantonsspital St.Gallen durch den Rheintaler Krankenversicherer rhenusana waren die gescheiterten Tarifverhandlungen für Spital-Zusatzversicherungen. Diese Zusatzversicherungen werden von der FINMA, also der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht überwacht. Der FINMA obliegt die Aufsicht und Kontrolle der Versicherer. Bei fünf der grössten Krankenversicherer wurden «Vor-Ort-Prüfungen» vorgenommen. Wenn das bei einer Bank passiert, schrillen alle Alarmglocken.

Externe Hinweise auf inkorrekte Abrechnungen

Der Anlass für diese Kontrollen: externe Hinweise darauf, dass medizinische Leistungen gegenüber den Krankenzusatzversicherern womöglich nicht korrekt abgerechnet werden. Die FINMA nahm das Thema seither mit zunehmender Intensität im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit auf. Und tatsächlich stellten die FINMA-Mitarbeiter fest, dass Arzt- und Spitalrechnungen in der Krankenzusatzversicherung zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt scheinen. 

Die rhenusana-Zentrale in Heerbrugg Bild: de.wikipedia.org

„In vielen Leistungsabrechnungen ist nicht ersichtlich, welche Mehrleistungen der Zusatzversicherung in Ergänzung zur definierten Fallkostenpauschale aus der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Rechnung gestellt werden. Als Folge davon können die Versicherer nicht effektiv kontrollieren, inwieweit die vergüteten Kosten im Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Zusatzleistungen angemessen sind.“

Einfach zu viel berechnet

Einfach gesagt: etliche Krankenhäuser haben, gestützt auf die mit den Krankenversicherern abgeschlossenen Tarifverträge bei Halbprivat- und Privatpatienten zu viel berechnet. Den Schaden haben die Versicherten, denn deren Prämienzahlungen steigen und steigen und steigen.

«Die FINMA erwartet von den Versicherern ein wirksameres Controlling, um solchen Missständen zu begegnen. Zudem fordert die FINMA die Versicherer auf, die Verträge mit den Leistungserbringern zu überprüfen und wo nötig zu verbessern. Nur unter diesen Voraussetzungen wird sie neue Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen.» Ein hartes Verdikt, welches die FINMA da kurz vor Jahresende 2020 ausgesprochen hat. Ein Verdikt, das die Krankenversicherer, darunter auch die rhenusana in Heerbrugg gezwungen hat, über die Bücher zu gehen und die abgeschlossenen Leistungsverträge zu prüfen.

Tarife und Preise jährlich neu verhandeln

«Wir Krankenversicherer müssen ohnehin jährlich unsere Tarife und Preise mit den Spitälern neu verhandeln. Mit dem Ziel fairer Tarife für unsere Kunden, damit auch langfristig die Prämien bezahlbar bleiben», so rhenusana-Geschäftsführer Guido Mitterer im Gespräch. Nur dass die Verhandlungen dem Spitalsverbund Rheintal, Werdenberg und Sargans wie auch mit dem Kantonsspital St. Gallen in diesem Jahr zu keiner Einigung führten. Wie auch dem Branchenmagazin „MedInside“ entnommen werden kann, scheinen sich die genannten Spitalverbünde zumindest bei den schweizweit verglichenen Tarifen als Feinkostläden zu gebärden.

Das Krankenhaus Altstätten gehört zum Spitalverbund Rheintal/Sarganserland/Werdenberg Bild: nau.ch

«Unser Verträge mit mehreren privaten Kliniken und Spitälern der Nachbarkantone haben nach wie vor Bestand», erklärt Guido Mitterer und zählt diese kurz auf, «Die Hirslandenkliniken, die Beritklinik, die Kantonsspitäler in Chur, Appenzell, Herisau und Frauenfeld und andere. Wir hoffen auch mit dem Spitalverbund St.Gallen baldmöglichst eine Einigung zu finden.»

Rechnung direkt an die Versicherten

Selbstverständlich können sich die bei der rhenusana zusatzversicherten Patienten auch nach wie vor in Grabs, Altstätten oder St.Gallen behandeln lassen. Sie bekommen aber dann direkt die Rechnung des Spitals gestellt, müssen diese bezahlen und dann bei der rhenusana die Rückvergütung beantragen. Eine Rückvergütung, die in der Regel ohnehin einen grossen Teil der Kosten decken wird, aber eben nach den durchschnittlichen Tarifen der Spitäler in der Ostschweiz erfolgt.

Ausdrücklich sei es gesagt: die Allgemeinversicherten, also die grosse Masse der Versicherten, ist von der Vertragsauflösung nicht betroffen.

 

gmh/uh
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