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Gesundheit
13.03.2021
13.03.2021 17:49 Uhr

Wiederholtes Testen in Betrieben leicht gemacht

Testen leicht gemacht durch die neuen Speicheltests - einmal Spucken reicht
Testen leicht gemacht durch die neuen Speicheltests - einmal Spucken reicht Bild: praxisdienst.de
Kantonsamtsärztin Danuta Zemp hat Voraussetzungen für die Durchführung von Coronatests in den Betrieben auf für Personen ohne Krankheitssymptome bekannt gegeben.

Dieser Tage erhalten alle Firmen und Betriebe in Kanton St.Gallen Post von der Kantonsärztin Dr. Danuta Zemp. In diesem Schreiben werden die Voraussetzungen und Bedingungen für die Durchführung der «repetitiven», also der sich wiederholenden Tests von «asymptomatischen» Personen, also auch von jenen Menschen, die keine Krankheitssymptomer aufweisen, geschildert.

Der Bund übernimmt die Kosten

Was neu ist? Jetzt soll auch ohne das Vorliegen von erhöhten Übertragungsrisiken in allen Firmen und Betrieben getestet werden. Wobei der Bund die Kosten hierfür übernimmt. Die Einzelheiten, wie diese Kostenübernahme erfolgen soll, sind allerdings noch nicht bekannt.

Als Voraussetzung für die Teilnahme am repetitiven Testen gelten folgende  Bedingungen:

Die Testung muss freiwillig sein. Um aber den gewünschten epidemiologischen Erfolg zu haben, sollten im zu testenden Bereich die meisten Personen daran teilnehmen. Das Ziel des Kantons ist eine Teilnahme von über 80 bis 90 Prozent aller Mitarbeiter. Die Betriebe haben die Zahl der zu testenden Mitarbeitenden zu ermitteln, indem diese informiert und auf freiwilliger Basis entsprechende Einwilligungserklärungen eingeholt werden.

Dem Arbeitgeber kommt beim repetitiven präventiven Testen eine Informationspflicht gegenüber den Arbeitnehmern, die sich testen lassen wollen, insbesondere über durch die Testung zu erwartenden isolations- und quarantänebedingten Ausfälle bei auf eine Coronainfektion positiven Tests.

Wie werden die Coronatests organisiert?

Die Tests müssen alle sieben Tage über mindestens zwölf Wochen hindurch geplant und durchgeführt werden. Die repetitiven Tests stellen eine zusätzliche Schutzebene dar. Das Ergebnis der Analysen auf Sars-CoV-2 ist eine Momentaufnahme und kein Ersatz für Hygiene- und Schutzkonzepte. Diese, wie auch die vom Bund definierten
Home-Office-Vorgaben, müssen weiterhin eingehalten werden.

Die aktuell bevorzugte Testvariante ist die Durchführung von gepoolten PCR-Speicheltests. Das sind Tests, welche die Speichelproben von 10 Personen (Pools) im Labor gleichzeitig analysieren. Für das Pooling müssen die Firmen sinnvolle Gruppen und Einheiten (z.B. Abteilungen), deren Mitglieder gegenseitig als Kontaktpersonen in Frage kommen, definieren. Nach Möglichkeit sollte im internen Schutzkonzept sichergestellt werden, dass sich diese Gruppen in der Mittagspause oder sonstigen Pausen nicht durchmischen.

Speichel-Pooling bedingt gleichzeitiges Testen

Die Coronakrise hat immer wieder neue Wortschöpfungen zur Folge, wie jetzt «Speichel-Pooling». Darunter wird das Zusammenfügen von Speichelproben von zehn Personen verstanden und bedingt, dass alle Mitarbeitenden, die am gleichen Pool beteiligt sind, gleichzeitig Speichel abgeben müssen. Dies kann zu Hause oder in der Firma erfolgen.

Das Zusammenfügen von 10 individuellen Speichelproben zu einem Pool erfolgt in den Firmen. Die gepoolten 10-er-Proben werden vom Kurier ins Labor gebracht und dort analysiert. Personen, welche in den Firmen für das Pooling zuständig sind, müssen vorgängig vom Testleistungserbringer (Labor) geschult werden. Dies betrifft neben der Handhabung der Proben auch den Eigenschutz und die Hygiene.

Was passiert bei positiven Tests?

Alle Personen aus einem positiv gestesteten Pool erhalten umgehend eine E-Mail vom Labor. Sie müssen sich beim Hausarzt/Hausärztin sofort einem individuellen Nasen-Rachen-Abstrich (PCR-Test) unterziehen, um herauszufinden, welche der zehn Personen positiv sind.

Die untere Grenze für die Teilnahme am kantonalen repetitiven Testen beträgt
grundsätzlich 20 Mitarbeitende.

Jene Betriebe und Unternehmen, die bei diesen repetitiven Tests mitmachen wollen, haben sich bis zum 16.03.2021 bei der Kantonalverwaltung anzumelden.

pd/gmh/uh
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