Dieser Tage erhalten alle Firmen und Betriebe in Kanton St.Gallen Post von der Kantonsärztin Dr. Danuta Zemp. In diesem Schreiben werden die Voraussetzungen und Bedingungen für die Durchführung der «repetitiven», also der sich wiederholenden Tests von «asymptomatischen» Personen, also auch von jenen Menschen, die keine Krankheitssymptomer aufweisen, geschildert.
Der Bund übernimmt die Kosten
Was neu ist? Jetzt soll auch ohne das Vorliegen von erhöhten Übertragungsrisiken in allen Firmen und Betrieben getestet werden. Wobei der Bund die Kosten hierfür übernimmt. Die Einzelheiten, wie diese Kostenübernahme erfolgen soll, sind allerdings noch nicht bekannt.
Als Voraussetzung für die Teilnahme am repetitiven Testen gelten folgende Bedingungen:
Die Testung muss freiwillig sein. Um aber den gewünschten epidemiologischen Erfolg zu haben, sollten im zu testenden Bereich die meisten Personen daran teilnehmen. Das Ziel des Kantons ist eine Teilnahme von über 80 bis 90 Prozent aller Mitarbeiter. Die Betriebe haben die Zahl der zu testenden Mitarbeitenden zu ermitteln, indem diese informiert und auf freiwilliger Basis entsprechende Einwilligungserklärungen eingeholt werden.
Dem Arbeitgeber kommt beim repetitiven präventiven Testen eine Informationspflicht gegenüber den Arbeitnehmern, die sich testen lassen wollen, insbesondere über durch die Testung zu erwartenden isolations- und quarantänebedingten Ausfälle bei auf eine Coronainfektion positiven Tests.