Der Reihe nach: Das deutsche Ehepaar L./M. (Namen der Redaktion bekannt) übernahm 2008 eine Liegenschaft mit bestehender Zahnarztpraxis in St.Margrethen. Der Start gelang, die Frequenz, mitunter auch durch die Patientenübernahme des Vorgängers, war auf gutem Niveau. 2013 begannen dann die Probleme: Auf Direktive des St.Galler Gesundheitsdepartements durfte L. keine schulzahnärztlichen Untersuchungen und Behandlungen mehr vornehmen. Was war passiert?
Primär ging es um die Beschwerde einer Mutter, die nach einer schulzahnärztlichen Kontrolle Ihrer Tochter einen Kostenvoranschlag für eine Behandlung mit Zahnfüllung erhalten und bei einem Kieferorthopäden eine Zweitmeinung eingeholt hatte. Dieser Kieferorthopäde kam gemäss «Rheintaler» zu einem anderen Schluss und hat die von L. vorgeschlagene Behandlungsmethode als falsch eingestuft. Ein vom Gesundheitsdepartement beauftragter Gutachter liess ein Röntgenbild anfertigen und schloss sich der Meinung des Kieferorthopäden an. Ein effektiver Behandlungsfehler konnte L. in diesem Fall nicht nachgewiesen werden.
Entzug der Berufsausübungsbewilligung und administratives Chaos
Die Karriere von L. war damit auf schulzahnärztlicher Ebene zwar vorbei, als praktischer Zahnarzt allerdings durfte er weiter praktizieren. 2015 dann der nächste Einschnitt: Gemäss Rechtsdienst des Gesundheitsdepartements wurde L. damals die Berufsausübungsbewilligung entzogen. Der Entzug wurde 2017 vom Verwaltungsgericht bestätigt und ist seither rechtskräftig.
Im Patientenumfeld von L. rumorte es schon länger: Überhöhte Rechnungen und Abrechnungen, die erst Jahre später gestellt und demzufolge nicht mehr nachvollziehbar waren, verärgerten die Patienten. Viele bestritten daraufhin die Rechnungen und zahlten gar nicht oder nur teilweise. Die Liquiditätssituation von L. verschärfte sich zunehmend. Dazu ein Betroffener: «Wir haben vier Jahre nach der ersten Behandlung eine Gesamtrechnung von mehreren 10'000 Franken erhalten. Wir haben rund 80 Prozent dieser Forderungen beglichen, obwohl diese teilweise schwierig nachzuvollziehen waren. Bei unserer Tochter führte L. eine Wurzelbehandlung durch. Eine Nachkontrolle fand nicht statt und es bildete sich eine Zyste, die von einem Kieferorthopäden operativ behandelt werden musste. Aus diesem Grund und aufgrund der nicht mehr möglichen Nachvollziehbarkeit der Rechnungen haben wir 7'000 Franken der Forderung bestritten. Dies haben wir auch gegenüber dem Sachwalter im März 2017 so kommuniziert.»