Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat Ende Januar 2021 unter anderem allen Gemeinden das Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) zur Vernehmlassung unterbreitet. Das Kinderbetreuungsgesetz schafft die Grundlage, dass Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung staatliche Beiträge erhalten. Der Regierungsrat will damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung tragen.
Seit vielen Jahren Direktbeiträge der Gemeinde
Auch der Gemeinderat Wolfhalden ist der Ansicht, dass Familien bei der Kinderbetreuung unterstützt werden sollen. Aus diesem Grund werden seit vielen Jahren auf Gesuch Direktbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung von der Gemeinde Wolfhalden gesprochen. Im Gegensatz zu den gemeindeeigenen Richtlinien sieht das Gesetz vor, dass das höchste anspruchsberechtigte Einkommen bei Fr. 100‘000.00 liegt.
Inwiefern das Vermögen anzurechnen ist, wird nicht explizit ausgeführt. Hier sieht der Wolfhaldener Gemeinderat zwingend Klärungsbedarf. Sowohl der finanzielle wie auch der personelle Aufwand seitens der Gemeinde lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffern.