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14.02.2021

Wolfhalden sieht Kinderbetreuungsgesetz kritisch

für die familienergänzende Kinderbetreuung soll es in Appenzell-.Ausserrhoden staatliche Beiträge geben (Symbolbild: Shutterstock)
für die familienergänzende Kinderbetreuung soll es in Appenzell-.Ausserrhoden staatliche Beiträge geben (Symbolbild: Shutterstock) Bild: Shutterstock
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat das geplante neue Kinderbetreuungsgesetz den Gemeinden zur Vernehmlassung vorgelegt. Der Wolfhaldener Gemeinerat äussert sich dazu kritisch.

Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat Ende Januar 2021 unter anderem allen Gemeinden das Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) zur Vernehmlassung unterbreitet. Das Kinderbetreuungsgesetz schafft die Grundlage, dass Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung staatliche Beiträge erhalten. Der Regierungsrat will damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung tragen.

Seit vielen Jahren Direktbeiträge der Gemeinde

Auch der Gemeinderat Wolfhalden ist der Ansicht, dass Familien bei der Kinderbetreuung unterstützt werden sollen. Aus diesem Grund werden seit vielen Jahren auf Gesuch Direktbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung von der Gemeinde Wolfhalden gesprochen. Im Gegensatz zu den gemeindeeigenen Richtlinien sieht das Gesetz vor, dass das höchste anspruchsberechtigte Einkommen bei Fr. 100‘000.00 liegt.

Inwiefern das Vermögen anzurechnen ist, wird nicht explizit ausgeführt. Hier sieht der Wolfhaldener Gemeinderat zwingend Klärungsbedarf. Sowohl der finanzielle wie auch der personelle Aufwand seitens der Gemeinde lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffern.

Versechsfachung des Aufwandes der Gemeinde

Aufgrund einer durch den Kanton vorgenommen Schätzung auf der Basis der Einwohnerzahlen könnte für Wolfhalden mit einem finanziellen Mehraufwand von Fr. 136'795.00 zu rechnen sein. Dies entspricht einer Versechsfachung der Ausgaben für die Gemeinde.

Das Departement Gesundheit und Soziales ist der Ansicht, dass sich durch den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung höhere Steuereinnahmen erzielen lassen. Ob sich diese Annahme bewahrheitet sei dahingestellt. Für den Fall, dass diese erhöhten Steuereinnahmen tatsächlich eintreffen, ist der Gemeinderat Wolfhalden der dezidierten Meinung, dass die Ausgaben analog zu den Einnahmen zu gleichen Teilen getragen werden sollten.

Synergien mit anderen Beitragsprozessen

Des Weiteren ist der Gemeinderat Wolfhalden der Meinung, dass der Kanton im Rahmen des Erlasses der Vollzugsbestimmungen und bei der Vorbereitung der Umsetzung zwingend prüfen muss, ob Synergien mit anderen Beitragsprozessen genutzt werden können und inwiefern die Gemeinden auf bestehende Daten zugreifen können. Ein kantonsweites, einheitliches Tool zur Abwicklung wird gewünscht.

pd/gmh/uh
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