Am Sonntagvormittag kam es anlässlich von Polizeikontrollen zu Beanstandungen bei mehreren Lernfahrten. Drei Autos mit Lernfahrern wurden anlässlich von Verkehrskontrollen angehalten und kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass bei allen Fahrzeugen die Handbremse nicht vom Beifahrer erreicht werden kann. Die Erreichbarkeit der Feststellbremse durch die Begleitperson eines Lernfahrers ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
In allen Fällen Anzeige eröffnet
Die betroffenen Personen wurden darauf aufmerksam gemacht. Die Fahrer und Beifahrer wechselten ihre Plätze und konnten so ihre Fahrten fortsetzten. In allen drei Fällen wurde eine Anzeige eröffnet.
Was aus diesem Vorgang geschlossen werden muss: dass inzwischen eine hohe Zahl von PKWs nicht mehr für Lernfahrten geeignet sind, weisen doch vor allem Fahrzeuge mit Automatikgetriebe oft statt der früher üblichen «Handbremse» eine «Fussfeststellbremse» auf. Die vom Beifahrer natürlich nicht erreichbar ist.