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07.02.2021

«Schutzschirm» für Flughafen Friedrichshafen

Der Flughafen Friedrichshafen sucht Schutz in einem Insolvenzverfahren (Bilder: bodensee-airport.eu)
Der Flughafen Friedrichshafen sucht Schutz in einem Insolvenzverfahren (Bilder: bodensee-airport.eu) Bild: bodensee-airport.eu
Der Flughafen Friedrichshafen hat wegen der Coronapandemie grosse Verluste eingefahren. Und sucht jetzt die wirtschaftliche Rettung in einem Insolvenz-Schutzschirmverfahren.

Viele Rheintalerinnen und Rheintaler haben schon von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von dem in einer knappen Stunde erreichbaren Flughafen Friedrichshafen nach Berlin, Hamburg, Frankfurt oder eine der zahlreichen beliebten Urlaubscharterflugdestinationen zu fliegen. Doch aufgrund der Reisebeschränkungsmassnahmen aufgrund der Coronapandemie ist der „Bodensee-Airport“, der vorher bereits finanziell schwächelte, endgültig in die wirtschaftliche Bredouille geraten.

Vom Bodensee-Airport aus waren noch vor Jahresfrist viele Destinationen erreichbar. Bild: bodensee-airport.eu

Minus von mindestens 80% bei den Erlösen

Für das abgelaufene Geschäftsjahr war von Geschäftsführer Claus-Dieter Wehr ein Minus von mindestens 80 Prozent bei den Erlösen erwartet worden, die 2019 noch bei 9,5 Millionen Euro lagen. Die endgültigen Umsatzzahlen für 2020 werden erst Ende März bekannt sein, fallen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit verheerend aus. Obwohl es von der Stadt Friedrichshafen und dem Bodenseekreis bereits 1,9 Mio Euro Coronahilfen gegeben hat.

Wohin wird die Zukunft dem Bodensee-Airport den Weg weisen? Bild: bodensee-airport.eu

Finanzstruktur auf gesunde Beine stellen

Obwohl der «Bodensee-Airport» nach eigenen Angaben noch so viel in der Kasse sei, dass bis Ende des Jahres alle laufenden Kosten beglichen werden können, müsse man die «Finanzstruktur auf gesunde Beine stellen.» Mit dem Antrag an das Amtsgericht Ravensburg, auf Eröffnung eines «Schutzschirmverfahrens». Ein solches ist eine Spezialität des deutschen Insolvenzrechts. «Man bleibt steuerungsfähig, das Geschäft kann also ganz normal weitergehen und die Leute bekommen ihre Gehälter», erklärte ein Flughafensprecher. Das Schutzschirmverfahren kann in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Voraussetzung für die gerichtliche Bewilligung für ein solches Verfahren ist die grundsätzliche Aussicht auf eine seriöse Sanierung des Betriebs.

gmh/uh
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