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17.01.2021

Ausreise nach Österreich - so gehts!

Registrierungspflicht bei der Einreise nach Österreich (Bild: traveller-online.at)
Registrierungspflicht bei der Einreise nach Österreich (Bild: traveller-online.at) Bild: traveller-online.at
Seit Freitag, den 15.01.2021, müssen sich alle nach Österreich Ausreisenden im Voraus online registrieren. Wie und wo und wer von der Registrierungspflicht ausgenommen ist, erfahren Sie hier.

Wollen Sie oder müssen Sie nach Österreich respektive ins benachbarte Vorarlberg einreisen? Dann haben Sie sich seit Freitag zwingend im Vorhinein elektronisch anzumelden und registrieren zu lassen. Ausser Sie gehören zu bestimmten Berufsgruppen oder reisen zu wichtigen Familienänlässen. Denn von dieser Registrierungspflicht ausgenommen sind etwa Pendler, Durchreisende sowe Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, über den Rhein nach Vorarlberg die Grenze queren. Was weiterhin bestehen bleibt, ist die zehntägige Quarantänepflicht für alle nach Österreiche Einreisenden, von der man sich nach frühestens fünf Tagen freitesten lassen kann.

Wo kann ich mich für die Reise nach Österreich registrieren lassen?

Eine Registrierung ist über das Pre-Travel-Clearance Online-Formular digital möglich: https://www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de 

Dabei ist jeder Einreisende verpflichtet, bestimmte Informationen mittels dieses digital ausfüllbaren Formulars zur Verfügung zu stellen. Darunter natürlich die persönlichen Daten, der Reisezweck, der genaue Zielort und die Dauer des geplanten Aufenthalts. Von der Registrierungspflicht sind auch Kinder und Jugendliche umfasst.

Geschäftsreisende fallen nicht unter die Quarantänepflicht, wenn Sie einen aktuellen negativen Corona-PCR Test vorlegen können. Dieser kann bereits mit der Registrierung hochgeladen werden, ist aber vorsichtshalber beim Grenzübertritt mitzuführen.

Wer ist von der Registrierungspflicht konkret ausgenommen?

Aus folgenden Gründen kann man ohne Vorabregistrierung unser liebstes Nachbarland besuchen:

Unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis (zB. Beerdigung, schwere Krankheit).

Zwingende Gründe der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen.

Berufliche Überstellungsfahrten/Überstellungsflüge.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp.

Regelmäßiger Pendlerverkehr zu beruflichen Zwecken (ausgenommen Personenbetreuer/innen).

Regelmäßiger Pendlerverkehr zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb.

Regelmäßiger Pendlerverkehr zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin.

Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst.

Personen, die aus Österreich kommend ausländisches Territorium ohne Zwischenstopp zur Erreichung ihres Zielortes in Österreich queren (gemeint ist damit hauptsächlich das "deutsche Eck" zwischen Salzburg und Kufstein).

gmh/uh
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