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Altstätten
23.12.2020

Hartes Urteil für IV-Betrug

Der Richter hat sein Urteil verkündet (Symbolbild: Shutterstock)
Der Richter hat sein Urteil verkündet (Symbolbild: Shutterstock) Bild: Shutterstock
Die Urteile im Altstätter Sozialversicherungsbetrugsprozess wurden verkündet. Die beiden Hauptbeschuldigten wurden zu sechs Jahren und neun Monaten bzw. viereinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Wie bereits berichtet, war im grossen Sozialbetrugsprozess, der Ende November im Kreisgericht Altstätten verhandelt wurde, ein «Trio infernale» angeklagt, das aus einer über siebzigjährigen Mutter, deren Tochter und deren Sohn, beide in den Fünzigern, besteht. Diese drei hatten seit Jahren im grossen Stil die Sozialversicherungen betrogen und sich mit ungerechtfertigten Invaliditätsversicherungsbeträgen, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen einen Betrag von insgesamt über einer Million Franken ergaunert.

Als Invalide fröhliche Golfrunden gedreht

Nach aussen hin ein körperliches Wrack und invalide, sah man die beiden Geschwister im benachbarten Vorarlberg fröhlich ihre Golfrunden drehen. Alle drei zusammen schädigten auch Private, so etwa eine Frau im oberen Rheintal, der sie unter unrichtigen Angaben eine Liegenschaft zu einem weit unter dem Marktkonformen liegenden Preis abgeluchst hatten.

Jetzt kam die saftige Quittung für die fraudatorischen Handlungen. Die Tochter wurde als «treibende Kraft» hinter dem familiären Vorgehen zu sechs Jahren und neun Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Bruder bekam viereinhalb Jahre aufgebrummt. Die betagte, aber nichtsdestoweniger kriminell aktive Mutter der beiden kam vergleichsweise milde davon. Siebzehn Monate bedingt samt einer Geldstrafe von 3´000 Franken.

Kommentar

Wer trägt die Verantwortung?

Über viele Jahre hinweg hat eine Rheintaler Familie zu Dritt unberechtigte Sozialversicherungsleistungen in Höhe von über einer Million Franken ergaunert. Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. Wie kann das sein? Wie kann es geschehen, das IV und Sozialämter und alle anderen Betrogenen in Wirklichkeit keineswegs invaliden, sondern gesunden Gaunern so viel Geld in den Rachen geworfen haben?

Denn schliesslich ist es ja nicht einfach, als inmitten des Berufslebens stehender Mensch aufgrund eines tatsächlichen körperlichen oder geistigen Gebrechens eine Sozialleistung zu erhalten. Da sind ärztliche Gutachten zu erbringen und Entgeltsausfallsnachweise einzureichen. Da sollte und wird normalerweise von der auszahlenden Stelle immer wieder nachgefragt und nachgeprüft, ob die zahlungsbegründenden Krankheiten immer noch vorhanden sind.

Wie ist das im Fall der beiden jetzt in Altstätten verurteilten Geschwister abgelaufen? Wer hat ihnen über die vielen Jahre hinweg die notwendigen Atteste geschrieben? Wer hat diese Atteste überprüft und über all die Zeit durchgewinkt? Fragen über Fragen. Aber Fragen, die jetzt von den geschädigten Versicherungen objektiv und für alle Beitragleistenden nachvollziehbar geklärt werden sollten. Damit man auch weiterhin als Beitragszahlender das Vertrauen haben kann, dass der jetzt in Altstätten verhandelte Betrugsfall ein Einzelfall und nicht die Regel ist.

Dr. Gerhard Huber, Chefredaktor rheintal24.ch

gmh/uh
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