Deutschland ist ab heute Mittwoch im harten Lockdown. Italien wird über die Feiertage zur roten Zone erklärt. In der Schweiz sind in vielen Kantonen alle zertifizierten Intensivbetten besetzt, ein Lockdown ist wohl nur eine Frage der Zeit. Und unsere direkten österreichischen Nachbarn im Rheintal? Müssen ebenfalls ihre Ansteckungszahlen dringend senken, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Strenge Einreisebeschränkungen
Neben eines weiteren de-facto-Lockdowns über die Feiertage wurden strenge Einreisebeschränkungen zur Weihnachtszeit und darüber hinaus erlassen, die sich ab Samstag, 19. Dezember, auch auf den kleinen Grenzverkehr zur Schweiz auswirken. Durch eine neue Verordnung vom Dienstag müssen alle Personen, die ab diesem Tag aus der Schweiz nach Vorarlberg einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Ein Freitesten geht erst nach fünf Tagen und auf eigene Kosten. Auch in dieser Verordnung gibt es wieder einige Ausnahmen.
Ausnahmeregeln für Pendler
Doch es gibt - wie oben erwähnt - Ausnahmen. Ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig beruflich pendeln. Auch jene Menschen, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen, können beschränkungsfrei einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die 10-Tage-Quarantäne. In zwingenden Einzelfällen dürfen auch Tierhalter, die in der Schweiz wohnen und in einen Vorarlberger Stall ein Tier halten, für die Versorgung desselben ohne Quarantänepflicht einreisen.
Einreise für Einkaufsfahrten nicht gestattet
Der Vorarlberger Landesrat Christian Gantner, für das Ressort Gesundheit zuständig, appellierte eindringlich, die Einreise- und Schutzmaßnahmen, insbesondere auch an den Weihnachtsfeiertagen, konsequent einzuhalten: „Dabei ist beispielsweise die Einreise nach Österreich für Einkaufsfahrten nicht gestattet.“