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Altstätten
05.12.2020
05.12.2020 15:22 Uhr

Betrug, Muskelkrämpfe und Golf

Das Kreisgericht Altstätten muss über die drei Angeklagten das Urteil fällen (Symbolbild: Shutterstock)
Das Kreisgericht Altstätten muss über die drei Angeklagten das Urteil fällen (Symbolbild: Shutterstock) Bild: Shutterstock
Diese Woche fand vor dem Kreisgericht Altstätten ein aufsehenerregender Betrugsprozess statt. Unversteuerte Einnahmen, angebliche Arbeitsunfähigkeit und Golfspiel auf Kosten der IV-Versicherung waren die Themen dieses Verfahrens.

Nach etlichen Verhandlungstagen und der polizeilichen und staatsanwaltlichen Einvernahme von 35 Zeugen und Sachverständigen, und nach der Aussagenentschlagung der Beschuldigten fehlen noch die Urteile in diesem umfangreichen Betrugsprozess beim Kreisgericht Altstätten. Und bis dahin gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Vor Gericht standen eine 75-jährige Mutter, deren 50-jähriger Sohn und dessen nur wenig jüngere Schwester. Über mehr als vier Stunden brauchte der Staatsanwalt, um zu beschreiben, welche Betrügereien dieses mutmassliche Trio infernale alles begangen haben soll. Im Mittelpunkt stehen unberechtigte IV-Rentenbezüge über Jahre hinweg, ergaunerte Ergänzungsleistungen und Steuerhinterziehungen.

Eigentlich ein armer Tropf

Vor allem der männliche Teil dieser Familie scheint eigentlich ein armer Tropf zu sein. Denn Kopfschmerzen, Atemnot, Übelkeit, Schlafstörungen sowie enorme Geruchs- und Geschmackempfindlichkeiten fussten bei ihm nicht auf dem Covid-19-Virus. Nein, der Immobilienmakler litt schon seit Jahren permanent an diesen Krankheitserscheinungen. Dazu seien sogar temporäre Lähmungen, stete Müdigkeit, Bewegungsblockaden und Krampanfälle gekommen. Also ein körperliches und seelisches Wrack. Das aber dennoch seinen Tätigkeiten nachging. Ein Wrack, dass schwere körperliche Arbeit, wie Häuserrenovierungsarbeiten, Verlegung von Betonplatten und Karettenschieben konnte. Kurzfristige Wunderheilungen?

Unberechtigte Ergänzungsleistungen und unversteuertes Geld

Jedenfalls bezogen die Angeklagten seit Jahren aufgrund ihrer körperlichen Beschwerden IV-Renten. Die Älteste des Trios soll bei «Lebensberatungen» Geld entgegen genommen haben, das freilich nicht versteuert wurde. Sie soll in dieser Familie den Ton angegeben und im Hintergrund die Fäden gezogen haben. Mit Hilfe ihrer Tochter soll sie aufgrund hoch angesetzter Mietzahlungsangaben unberechtigte Ergänzungsleistungen abkassiert haben.

Nur seltsam angesichts ihrer Krankheiten und Beschwerden, dass die IV-Empfängergeschwister viel Zeit auf dem Golfplatz verbringen konnten. Aber die finanziellen Grundlagen für diesen ja nicht ganz billigen Sport waren ja vorhanden. Und vielleicht war dieser sportliche Ausgleich ja als Therapie gegen ihre vielfältigen körperlichen Beschwerden verschrieben worden? Die Angeklagten selbst haben bisher zu den Anschuldigungen geschwiegen und die gerichtliche Einvernahme verweigert.

Und wie gesagt: bis Verfahrensleiter Richter lic.iur. Mark Schärz die Urteile verkündet, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

gmh/uh
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