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St. Margrethen
09.11.2020
09.11.2020 18:49 Uhr

Makabrer Diebstahl - zwei Urnen sind weg

Aus der Urnenwand des Friedhofs bei der evangelischen Kirche in St. Margrethen wurden die Urnen von Freddy Höheners Eltern entwendet (Bild: Archiv Ulrike Huber)
Aus der Urnenwand des Friedhofs bei der evangelischen Kirche in St. Margrethen wurden die Urnen von Freddy Höheners Eltern entwendet (Bild: Archiv Ulrike Huber) Bild: Ulrike Huber
Der Margrethner Freddy Höhener und seine Gattin besuchten an Allerheiligen das Urnengrab seiner Eltern. Fassungslos mussten sie feststellen, dass sowohl die Grabtafel als auch die Urnen verschwunden sind.

Sachen gibts, die gibts gar nicht. War dies ein böser Streich, eine Racheaktion oder schlicht eine depperte Aktion einiger Blödmänner? Denn aus der Urnenwand im Friedhof bei der evangelischen Kirche St.Margrethen wurden zwischen Mitte August und Allerheiligen dieses Jahres zwei Urnen samt der Grabtafel entwendet.

Freddy Höhener und seine Gattin staunten jedenfalls nicht schlecht, als sie zu Allerheiligen vor dem leeren Urnengrab seiner Eltern standen. Vor einer leeren, schmucklosen Betonnische. Was für ein Schock für den 69-jährigen St.Margrethner. War das vielleicht ein Irrtum? Hatte die Gemeinde da irgendetwas verwechselt und das falsche Urnengrab geräumt? Ein Anruf im Gemeindeamt bestätigte, dass das Grab nicht geräumt wurde. Jedenfalls nicht von der Gemeinde, sondern von unbekannten Tätern.

Anzeige bei der Polizei erstattet

Gleich am Dienstag nach Allerheiligen hat Freddy Höhener dann Anzeige bei der Polizei erstattet. Vermutlich hatten es die Täter genau auf das Grab seiner Eltern abgesehen. Aber warum? Und wer macht einen derartigen Schwachsinn? Jedenfalls führten auch die polizeilichen Ermittlungen zu keinen Ergebnissen. Weshalb Freddy Höhener sich jetzt an die Öffentlichkeit wendet. Vielleicht hat doch jemand etwas gesehen, vielleicht ist einem Friedhofsbesucher irgendetwas aufgefallen. Wer tatsächlich glaubt, etwas gesehen zu haben, kann sich an die Kantonspolizei St.Margrethen wenden.

Auch bei der Kantonspolizei ist man perplex. «Leider hatten wir schon mit Sachbeschädigungen auf Friedhöfen zu tun. Aber das jemand zwei Urnen mitnimmt, ist schon speziell», so der Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen Florian Schneider zu diesem makabren Fall.

Störung des Totenfriedens

Art. 262 StGB

- Wer die Ruhestätte eines Toten in roher Weise verunehrt, wer einen Leichenzug oder eine Leichenfeier böswillig stört oder verunehrt, wer einen Leichnam verunehrt oder öffentlich beschimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

- Wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams oder die Asche eines Toten wider den Willen des Berechtigten wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

gmh/uh
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