Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Region Rheintal
09.01.2026
09.01.2026 11:51 Uhr

Brandschutz: Das Rheintal setzt auf Vertrauen

Archiv
Archiv Bild: Kapo SG
Nach der Tragödie von Crans-Montana wächst auch im Rheintal die Verunsicherung. Wie laufen hier Kontrollen ab und welche Vorschriften gelten? Rheintal24 klärt auf.

Die Tragödie in Crans-Montana beschäftigt die Schweiz derzeit tagein, tagaus. Und in der ganzen Schweiz wächst die Unsicherheit, wie die Brandschutzkontrollen in der eigenen Gemeinde geregelt sind. St.Gallen hat dabei eine spezielle Regelung.

Doch der Reihe nach: Wie «20 Minuten» unter Berufung auf die Gebäudeversicherung St.Gallen schreibt, werden im Kanton nur grosse Lokale mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 Personen alle fünf Jahre kontrolliert. Das heisst: Eine Bar in der Grösse der «Le Constellation» wäre gar nicht in einem Turnus kontrolliert worden.

Kontrollen nach Bedarf

Rheintal24 fragte verschiedene Gemeinden im Rheintal an. In Rebstein werden Kontrollen laut Armin Langenegger, Leiter Werkhof Rebstein-Marbach und Brandschutzbeauftragter, gemäss Vorgaben pflichtgemäss durchgeführt. Zudem seien für die Fasnacht keine speziellen Massnahmen vorgesehen. «Dekorationen werden angemeldet und von der Gemeinde bewilligt, nachdem eine brandschutztechnische Abnahme gemacht wurde.»

In Rebstein sei von einer Verunsicherung wenig zu spüren, allerdings würden sich die Wirte laut den technischen Betrieben der eigenen Verantwortung erneut bewusst. «Die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen wurden unserer Erfahrung nach immer gut umgesetzt.»

Die Behauptung von 20 Minuten, dass bei Lokalen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 300 Personen nicht turnusmässig kontrolliert wird, stimmt zwar, allerdings wird ein wichtiger Fakt aussen vor gelassen. «Eine periodische Kontrolle (wie es das Wallis kennt) gibt es bei uns nicht bzw. werden diese (bei wenigen grösseren Objekten bzw. Mehrzweckanlage) durch den Kanton vorgenommen. In Rebstein gilt eine einmal erteilte Bewilligung so lange, bis das Objekt wieder verändert wird. Dann gibt es eine neue Kontrolle.»

Das gilt es zu beachten

Auch die Gemeinde Widnau wurde angefragt, stand allerdings nicht für ein Interview zur Verfügung. Statt die zugestellten Fragen zu beantworten, verwies die Gemeinde auf die geltenden Gesetze und Vorschriften und schickte zudem eine Weisung für Dekorationen in Innenräumen mit. 

In der Weisung der Gebäudeversicherung St.Gallen ist unter anderem festgehalten, dass Dekorationen so anzubringen sind, dass keine zusätzliche Brandgefährdung besteht sowie die Sichtbarkeit von Fluchtwegen und Ausgängen nicht beeinträchtigt wird.

Das Dekorationsmaterial muss aus Materialien bestehen, die im Brandfall nicht abtropfen können. Stroh, Schilf, Tannenreisig und dergleichen sind nicht zulässig, da sie leicht entzündbar sind. Was man wahrscheinlich im ersten Moment nicht bedenkt: Auch bei Ballons muss aufgepasst werden. Das Gasgemisch innerhalb dieser Ballone darf nicht entzündlich sein.

Der Kanton St.Gallen sieht vor, dass bei festgestellten Mängeln der Besitzer schriftlich darüber informiert wird. Die Fristen zur Behebung können unterschiedlich lange sein. Sollte nichts unternommen werden, geht die Sache weiter an die Gebäudeversicherung. In bestimmten Fällen kann statt einer Frist für die Behebung auch ein Nutzungsverbot bestimmter Objekte ausgesprochen werden.

Fabian Alexander Meyer
Demnächst