Insgesamt wurden 763 Unterschriften zur Prüfung übergeben. Damit haben rund 30 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative unterzeichnet. Erforderlich gewesen wären lediglich 150 gültige Unterschriften.
Der Verein wertet dieses Resultat als klares Zeichen dafür, dass ein grosser Teil der Bevölkerung eine verantwortungsvolle Entwicklung der Windenergie unterstützt, sofern ein angemessener Abstand zu Wohngebäuden eingehalten wird.
Windkraft ja – aber mit Rücksicht auf Lebensqualität
Die Initiative richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Nutzung der Windkraft. Ziel ist es vielmehr, sicherzustellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit Bevölkerung, Landschaft und Lebensqualität erfolgt.
Die Anliegen der direkt betroffenen Personen sollen dabei gezielt berücksichtigt werden. Der Verein betont, dass eine nachhaltige Energiepolitik nur dann Akzeptanz findet, wenn sie Rücksicht auf das Wohnumfeld der Menschen nimmt.
Fehlende Mitbestimmung auf kantonaler Ebene
Ein zentrales Anliegen der Initiative ist die Mitbestimmung der Bevölkerung. Im Kanton St.Gallen können die Einwohner über konkrete Windenergieanlagen nicht direkt abstimmen. Die Entscheidung über den kantonalen Sondernutzungsplan liegt bei der Regierung.
Einfluss nehmen kann einzig der Grundstückseigentümer – in Sevelen die Ortsgemeinde –, indem sie dem erforderlichen Baurechtsvertrag zustimmt oder diesen ablehnt. Die Initiative soll sicherstellen, dass die Bevölkerung bei Projekten mit grosser Tragweite nicht übergangen wird.
Internationale Erfahrungen als Orientierung
Der Verein verweist zudem auf internationale Erfahrungen. In zahlreichen Ländern mit langjähriger Nutzung von Windenergie gelten Mindestabstände von 500 Metern und mehr zu Wohngebäuden als bewährte Praxis. Aus Sicht des Vereins sollte auch Sevelen von diesen Erfahrungen profitieren und entsprechende Regelungen einführen.
Weiteres Vorgehen
Nach der Einreichung werden die Unterschriften durch die zuständigen Stellen geprüft. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über das Begehren oder einen möglichen Gegenvorschlag. Lehnt der Gemeinderat die Initiative ab, muss innerhalb von sechs Monaten eine Abstimmung durch die Bürgerschaft durchgeführt werden.