Der Widnauer FDP-Kantonsrat Alexander Bartl spricht sich an der diesjährigen Wintersession für einen digitalen Polizeiposten aus. Polizeiliche Aufgaben sollen vermehrt online durchgeführt werden können, ohne dass sich die Bürger an die Schalteröffnungszeiten halten müssen. Als Vorbild dient ein ähnliches Projekt aus dem Kanton Zürich, das im letzten Jahr getestet wurde und seit diesem Jahr offiziell operiert.
Ein Zürcher Modell für St.Gallen?
Die Interpellation liest sich wie folgt: «Die Kantonspolizei Zürich hat im Juli 2024 einen Online-Polizeiposten mit Videokonferenz-Funktion eingeführt und diesen ein Jahr lang getestet. Das Pilotprojekt stiess auf hohe Nachfrage und positive Resonanz in der Bevölkerung.» Während der Versuchsphase hätten run zweitausend Personen das neue Angebot genutzt, «wobei über 1'750 Anzeigen erstattet und rund 230 polizeiliche Beratungen durchgeführt werden konnten.»
Seit bald einem Jahr werde das Programm auch durch die Stadtpolizei Zürich personell unterstützt, «sodass der Online-Polizeiposten per Juli 2025 definitiv eingeführt worden ist. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Bevölkerung kann Delikte online anzeigen, ohne an die Öffnungszeiten physischer Polizeiposten gebunden zu sein.» Gleichzeitig entlaste die digitale Anzeigenaufnahme die klassischen Schalter und schaffe Zeit für operative Polizeiarbeit vor Ort.
«Auch im Kanton St.Gallen steht die Polizei in verschiedenen Regionen unter Druck: Der administrative Aufwand bleibt hoch, Polizeiposten verfügen über eingeschränkte Öffnungszeiten, und die Rekrutierung von qualifiziertem Personal gestaltet sich zunehmend anspruchsvoll.» Angesichts dieser Herausforderungen stelle sich die Frage, ob ein digitaler Polizeiposten auch für die Kantonspolizei ein Mehrwert sein kann – «sei es zur Effizienzsteigerung, zur Entlastung der Mitarbeitern oder zur Verbesserung der Erreichbarkeit für die Bevölkerung.»
Daher stellt Bartl die folgenden Fragen an die Regierung
- Welche administrativen Aufgaben sowie welche Delikts-und Anliegenkategorien eignen sich aus Sicht der Regierung für eine videobasierte Abwicklung, welches Entlastungspotenzial für die Polizeiposten ergibt sich und inwiefern kann dadurch die Erreichbarkeit der Polizei für die Bevölkerung, vor allem zu Randzeiten, verbessert werden?
- Welche Erkenntnisse aus dem Zürcher Pilotprojekt – insbesondere zur Nutzung, Entlastung und Akzeptanz – sind aus Sicht der Regierung auf den Kanton St.Gallen übertragbar?
- Welche rechtlichen und organisatorischen Anpassungen wären notwendig, um eine videobasierte Anzeigenaufnahme rechtskonform einzuführen, und in welchem zeitlichen Rahmen könnte dies geprüft werden?
- Wie beurteilt die Regierung die Möglichkeit, bestehende technische Lösungen oder Plattformen – beispielsweise aus Zürich – zu übernehmen oder gemeinsam weiterzuentwickeln, um Kosten, Risiken und Entwicklungsaufwand zu reduzieren?
- Wird die Einführung eines Online-Polizeipostens mit Videokonferenzfunktion im Bericht ‹Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen› behandelt? Falls nicht, aus welchen Gründen und ist eine Ergänzung geplant?»