Gemäss Art. 19ter des Volksschulgesetzes sind die Gemeinden seit dem 12. August 2024 verpflichtet, den Kindern vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschule ein Angebot der schulergänzenden Betreuung bereitzustellen.
Die Gemeinde Berneck bietet diese Leistungen bereits seit vielen Jahren an: Der Mittagstisch wurde 2004 eingeführt, der Schülerhort besteht seit 2017. Seit Oktober 2025 befindet sich der Schülerhort an einem neuen, provisorischen Standort an der Unterfeldstrasse 1b.
Die bisher geltenden Reglemente und Grundlagen entsprachen jedoch nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Fachkommission Schülerhort erarbeitete deshalb neue, zeitgemässe Grundlagen für Betrieb und Organisation der schulergänzenden Betreuung. Der Gemeinderat verabschiedete diese an seiner Sitzung vom 11. November 2025.
Inhalt der neuen Grundlagen
Die neuen Grundlagen setzen sich aus einem Reglement, einer Betriebsordnung und einem Qualitätskonzept zusammen. Sie definieren die organisatorischen, betrieblichen und qualitativen Rahmenbedingungen des Angebots und legen fest:
- Zuständigkeiten und Abläufe
- Betreuungsangebote und Tarife
- Qualitätsstandards
- Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Betreuungspersonal und Eltern
Im Zuge der Erneuerungen wird zudem die bisherige Fachkommission Schülerhort in die Fachkommission Schulergänzende Betreuung umbenannt und personell angepasst.
Neue Zusammensetzung der Fachkommission
Die neu zusammengesetzte Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Patrizia Fiechter, Gemeinderätin / Schulratspräsidentin, Präsidentin der Fachkommission
- Fabian Meier, Gemeinderat, Mitglied der Fachkommission
- Sara Gabathuler, Co-Schulleitung, Mitglied der Fachkommission
- Claudia Ryser, Leiterin Schulverwaltung, Aktuarin der Fachkommission
- Kathrin Gillioz, Leitung Schulergänzende Betreuung, Mitglied mit beratender Funktion
Fakultatives Referendum bis 22. Dezember 2025
Das neue Reglement besitzt rechtssetzenden Charakter und untersteht deshalb dem fakultativen Referendum. Dieses läuft vom 13. November bis 22. Dezember 2025. Während dieser Frist können 253 in Berneck stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen.
Das Reglement liegt im Rathaus öffentlich auf und ist zudem online abrufbar:
- auf der Website der Gemeinde
- auf der Publikationsplattform
Werden keine Einsprachen eingereicht, tritt das neue Reglement am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisherigen Regelungen aufgehoben.
Die vollständigen Unterlagen – Reglement, Betriebsordnung und Qualitätskonzept – sind online einsehbar.