Nach Abschluss der Einspracheverhandlungen im Sommer/Herbst 2025 hat der Gemeinderat in einigen kleinräumigen Punkten Anpassungen an den Planungsinstrumenten vorgesehen. Bevor der Gemeinderat über die sogenannte Änderungsauflage entscheidet, findet bis zum 12. Dezember 2025 wiederum eine öffentliche Mitwirkung statt. Die öffentliche Auflage der angepassten Unterlagen ist anschliessend auf Anfang 2026 geplant.
Unterlagen gehen an das AREG
Der aktuell gültige Zonenplan der politischen Gemeinde Balgach stammt aus dem Jahr 1996, das geltende Baureglement aus 2006. Mit der Revision des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St.Gallen im Jahr 2017 wurde den Gemeinden ein weitgehend neues, bisher kaum erprobtes Planungsinstrumentarium zur Verfügung gestellt. Bewährte Elemente wie die Ausnützungsziffer oder die Geschossigkeit wurden abgeschafft, neu hinzugekommen sind beispielsweise die Schwerpunktzone oder die Einordnungsgebote. Diese grundlegenden Änderungen machten eine umfassende Überarbeitung der kommunalen Planungsinstrumente erforderlich.
Nach der Erarbeitung des kommunalen Richtplans, der wie das räumliche Entwicklungskonzept und die ortsbauliche Studie, die Grundlage für die Erarbeitung der Rahmennutzungsplanung bildet, hat der Gemeinderat in einem mehrjährigen ressourcen- und zeitaufwendigen Arbeitsprozess den Zonenplan, das Baureglement sowie den Waldfeststellungsplan der politischen Gemeinde Balgach neu erarbeitet.
Die erarbeiteten Planungsinstrumente wurden vom 10. Juni 2024 bis 30. August 2024 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, in der Kerngruppe Ortsplanungsrevision geprüft und situativ umgesetzt. Zeitgleich mit der ersten Mitwirkung wurden die Unterlagen dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung zugestellt.
Mitwirkung bis 12. Dezember
Am 21. Oktober 2024 hat der Gemeinderat die überarbeiteten Planungsinstrumente (Baureglement, Zonenplan und Gesamtplan Waldfeststellung) erlassen. Die Unterlagen wurden unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen von Montag, 18. November 2024, bis Dienstag, 17. Dezember 2024, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen mehrere Einsprachen ein. Sie wurden eingehend geprüft und wo nötig Einspracheverhandlungen geführt. Nach Abschluss der Gespräche und nach fundierter fachlicher Prüfung wurden die Planungsinstrumente punktuell angepasst.
Mit Verweis auf die übergeordnete Gesetzgebung unterstehen die vorgesehenen Änderungsauflagen wiederum der öffentlichen Mitwirkung. Das Mitwirkungsverfahren findet noch bis 12. Dezember 2025 statt. Die Mitwirkungsunterlagen sind auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-balgach.ch, auf der Homepage www.balgach.ch sowie im Eingangsbereich des Rathauses Balgach einsehbar. Der Mitwirkungsprozess findet in elektronischer Form statt.
Stellungnahmen und Rückmeldungen zu den Änderungen und Anpassungen können unter www.mitwirken-balgach.ch bis spätestens 12. Dezember 2025 erfasst werden. Eine Anleitung zur E-Mitwirkung ist unter www.balgach.ch abrufbar. Selbstverständlich ist die schriftliche Stellungnahme nach wie vor auch in Papierform möglich. Diese ist bei der Gemeinderatskanzlei, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist einzureichen.
Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung die Eingaben prüfen und über die Änderungsunterlagen entscheiden. Eine Änderungsauflage ist voraussichtlich auf Anfang 2026 geplant.