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Region Rheintal
11.11.2025
11.11.2025 10:33 Uhr

Windrad-Abstandsregeln für ungültig erklärt – SFS baut trotzdem nicht

Bild: Archiv
Windrad-Hammer in Au: Laut dem AREG sind kommunale Windrad-Abstandsbestimmungen nicht zulässig. Damit ist auch jene in Au nicht genehmigt und die Gegner stehen wieder auf Feld Null.

In mehreren Gemeinden des Kantons St.Gallen wurden Initiativen lanciert, die einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebieten festlegen wollten – darunter Wattwil, Au, Sevelen und Wartau. Die Stimmbürger der Gemeinde Au nahmen am 9. Februar 2025 als erste eine solche Initiative an.

Die Initiative, eingereicht durch die IG Gegenwind, sah einen Mindestabstand von 500 Metern zu bebauten Gebieten vor. Die SFS, welche ein eigenes Windrad auf den Gelände realisieren wollte, musste dieses Vorhaben abbrechen, weil der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte. Das ändert sich jetzt theoretisch. Wir haben über das Abstimmungsresultat berichtet und zudem ein Dossier aufgeschaltet mit allen relevanten Artikeln.

Nicht genehmigungsfähig

Nach Annahme der Initiative passte der Gemeinderat von Au das kommunale Baureglement entsprechend an und übergab es zur Vorprüfung an das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Dieses kam nun zum Schluss, dass das kantonale Planungs- und Baugesetz keine Grundlage für Abstandsregelungen zu Windenergieanlagen bietet.

Das Gesetz regelt abschliessend Abstände zu Gewässern, Wäldern, Grundstücksgrenzen und Gebäuden sowie Klein- und Anbauten – nicht aber für Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft.

Das AREG informierte sämtliche Gemeinden des Kantons über diese Einschätzung. Für die Gemeinde Au bedeutet dies, dass die geplante Änderung des Baureglements mit einer Abstandsregelung nicht genehmigungsfähig ist. Das Amt bedauert, dass es in einer ersten Einschätzung gegenüber der Gemeinde Au noch zu einem anderen Schluss gekommen war.

Projekt der SFS Group vorerst gestoppt

Die SFS Group hatte in einer Machbarkeitsstudie die notwendigen Grundlagen und Abklärungen für eine Einzelwindenergieanlage in Au erarbeitet. In seiner Abwägung zwischen Nutz- und Schutzinteressen kam das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zum Ergebnis, dass die Machbarkeit grundsätzlich nachgewiesen werden konnte. Das Unternehmen hielt daher in den letzten Monaten an seinem Gesuch fest, um die Arbeiten am kantonalen Richtplan abzuschliessen.

Die St.Galler Regierung hat den Erlass des entsprechenden Richtplaneintrags jedoch zurückgestellt, bis der Entscheid über die Nicht-Genehmigung der Baureglementsänderung in Au rechtskräftig ist. Sollte es zu Rechtsmittelverfahren kommen, müsste das Vorhaben einer Einzelwindenergieanlage im kantonalen Richtplan neu beurteilt werden.

Die SFS Group erklärte, dass sie in Anerkennung des Abstimmungsergebnisses zur kommunalen Abstandsinitiative derzeit keine weiteren Schritte zur Realisierung einer Einzelwindenergieanlage am Standort Heerbrugg plant.

pd/fam