Laut einem Bericht des «St.Galler Tagblatts» soll sie einer 13-jährigen Schülerin einen Tampon eingeführt haben. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen prüft nun den Fall.
Nach Angaben der Dienststelle Schule und Musik wurde der Fall während der Sommerferien gemeldet. Am ersten Schultag nach den Ferien seien die betroffenen Schülerinnen befragt und die Lehrerin angehört worden. Beide Seiten hätten den Sachverhalt übereinstimmend geschildert.
Wie das «St.Galler Tagblatt» weiter berichtet, sollen drei rund 13-jährige Schülerinnen angegeben haben, wegen ihrer Menstruation nicht schwimmen zu wollen. Die Lehrerin habe darauf Druck ausgeübt und einer Schülerin einen Tampon eingeführt, nachdem diese Schwierigkeiten hatte, dies selbst zu tun.
Die Stadt habe die Lehrerin noch am selben Tag vom Unterricht abgezogen und ihr später die ordentliche Kündigung per Semesterende ausgesprochen. Auf eine fristlose Kündigung und eine Strafanzeige sei verzichtet worden. Laut der Direktion Bildung und Freizeit habe «kein Grund» dafür bestanden.
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen bestätigte gegenüber dem «Tagblatt», dass eine Anzeige gegen die Lehrerin eingegangen ist und erste Abklärungen laufen. Der Gerichtsstand dürfte im Tessin liegen.
Die Lehrerin äusserte sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen. Ihr Anwalt teilte dem «Tagblatt» mit, sie sei derzeit nicht erreichbar.