Am 3. November 2025 fand in der Hohen Lust in Lutzenberg die Orientierungsveranstaltung zum Voranschlag 2026 statt. Auf Antrag aus dem Publikum wurde die Traktandenreihenfolge geändert, sodass die Ortsplanung als erstes Thema behandelt wurde.
Dabei stellte der Gemeinderat seinen neuen Grundsatzentscheid vor, der am selben Nachmittag gefällt worden war.
Grundsatzentscheid zur Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat Lutzenberg hat an seiner Sitzung vom 3. November 2025 auf Antrag der Ortsplanungskommission und nach Rücksprache mit dem Kanton einen wichtigen Grundsatzentscheid zur Ortsplanung gefällt.
Im Gespräch mit dem Kanton zeigte sich, dass die bisherige Planung raumplanerisch korrekt ist. Lutzenberg als Nicht-Auszonungsgemeinde ist jedoch nicht verpflichtet, Umzonungen in Grünzonen vorzunehmen.
Der Gemeinderat beschloss deshalb, die bisherige Strategie zu überarbeiten. Bebaute Parzellen, für die ursprünglich Grünzonen im Wald- und Gewässerabstand vorgesehen waren, sollen künftig in der Bauzone verbleiben.
Zudem sollen alle geplanten Grünzonen unabhängig von ihrer Lage überprüft werden. Damit soll eine einheitliche und faire Behandlung im gesamten Gemeindegebiet gewährleistet werden.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dieser Entscheid die Ortsplanung teilweise neu aufsetzt, sieht darin aber einen verantwortungsbewussten und bürgernahen Weg. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit über die weiteren Schritte informiert. Mit der Überarbeitung der Unterlagen wurde die Firma raum.manufaktur.ag beauftragt.